Bienenschutz: EU will Einsatz von bienenschädlichen Insektiziden im Freien verbieten

Freiland-Verbot für 3 von 5 Neonikotinoiden beschlossen

Am 27. April 2018 haben die im Rat versammelten Vertreter der Mitgliedstaaten einen Vorschlag der Europäischen Kommission gebilligt, mit dem die Verwendung von drei Insektiziden (Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam), bekannt als „Neonikotinoide" weiter eingeschränkt werden soll. Damit wird künftig die Verwendung der drei Stoffe im Freien verboten, und die betreffenden Neonikotinoide dürfen nur in permanenten Gewächshäusern verwendet werden, in denen kein Kontakt mit Bienen zu erwarten ist.

Der Schutz der Bienen ist für die Kommission ein wichtiges Thema, da er die biologische Vielfalt, die Nahrungsmittelproduktion und die Umwelt betrifft. Die EU-Kommission hat daher angekündigt, in den kommenden Wochen die entsprechenden Durchführungsverordnungen für Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam erlassen zu wollen.
Weiterhin zulässig soll hingegen der Einsatz des Neonikotinoids Acetamiprid bleiben, für das die EU-Agentur für Lebensmittelsicherheit EFSA ein niedriges Gefährdungspotenzial für Bienen konstatiert hat. Der Einsatz von Acetamiprid bleibt damit vorläufig möglich (Verlängerung der Zulassung für den Gebrauch in der EU bis 2033).
Das Zulassungsverfahren für das Neonikotinoid Thiacloprid ist derzeit noch anhängig.
Der aktuelle Stand der Debatte über die Genehmigung bzw. das Verbot von Neonikotinoiden wird auf den Seiten der Europäischen Kommission publiziert. © Europäische Union / EK

Glyphosat: EU-Kommission geht auf Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative „Stop Glyphosate" ein

Nachdem 2017 lange und ausführlich über eine weitere Verlängerung der EU-Genehmigung für den Einsatz von Glyphosat debattiert wurde und es im November 2017 im Rat schließlich zu einer Mehrheitsentscheidung zugunsten des Pestizids kam, hat die EU-Kommission (EK) die Genehmigung für Glyphosat im Dezember 2017 dem Ratsbeschluss entsprechend um weitere 5 Jahre bis 2022 verlängert.
Europäische Bürgerinitiative "Stop Glyphosate"  © Europäische Union / EK
Im Zuge der breiten öffentlichen Debatte im Zusammenhang über Glyphosat ist bei der Europäischen Kommission im Oktober 2017 auch eine Europäische Bürgerinitiative „Stop Glyphosate" eingegangen, deren Vorschläge und Forderungen die Kommission weiterhin prüft.
Während die EK keine rechtliche Handhabe sieht, von den Mitgliedstaaten nachträglich ein Verbot von Glyphosat einzufordern, stellt sie in ihrem Antwortschreiben auf die Europäische Bürgerinitiative vom 12. Dezember 2017 jedoch klar, dass die Mitgliedstaaten die Einsatzbereiche von Glyphosat unter bestimmten Umständen auf ihrem Gebiet einschränken können.
Hinsichtlich der Transparenzforderungen der Europäischen Bürgerinitiative „Stop Glyphosate" signalisiert die EK insoweit ihre Zustimmung zu den Forderungen der EBI, als dass die Transparenz des wissenschaftlichen Prüfungs- und Genehmigungsverfahrens verbessert werden könnte. Die EK kündigt in ihrem Antwortschreiben auf die EBI an, hier aktiv werden zu wollen. Auch bezüglich der Regelungen für die Vergabe von Studien im Zuge des Prüfungs- und Genehmigungsverfahrens für Pestizide etc. will die EK angemessene Maßnahmen prüfen.
Bezüglich der Forderung der Europäischen Bürgerinitiative nach einem EU-weiten Reduzierungsziel für den Einsatz von Pestiziden sieht die EK hingegen die Notwendigkeit, Nutzen und Risiken des Einsatzes von Pestiziden bzw. des Verzichts auf Pestizide weiter abzuwägen. Während sie daher aktuell keinen Vorschlag in diese Richtung vorlegen will, kündigt sie in ihrem Antwortschreiben auf die Bürgerinitiative jedoch an, die Frage 2019 erneut prüfen zu wollen, wenn die EK ihren zweiten Bericht zum Einsatz von Pestiziden an das Europäische Parlament und an den Rat vorlegen wird. In diesem Bericht will die EK die Erfahrungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung von Risikominderungszielen auf nationaler Ebene berücksichtigen. Sollte die EK hier keine ausreichenden Fortschritte feststellen können, wäre die EK bereit zu prüfen, inwieweit der Vorschlag für ein obligatorisches EU-weites Risikominderungsziel angemessen wäre.
Der aktuelle Stand der Debatte über den Umgang mit Glyphosat wird auf den Seiten der Euopäischen Kommission publiziert. © Europäische Union / EK