Europäische Kommission legt Vorschlag zum Mehrjährigen Finanzrahmen vor

EU-Förderungen ab 2021 im Fokus

Am 2. Mai 2018 hat die Europäische Kommission (EK) ihren Rahmenvorschlag für die Planung des EU-Haushaltes für die nächste EU-Förderperiode, die am 1. Jänner 2021 beginnt, vorgelegt: Darin veranschlagt die EK für den Förderzeitraum 2021-2027 insgesamt 1.135 Milliarden Euro an Mitteln für Verpflichtungen (zu Preisen von 2018) für die gemeinsame Haushaltsplanung der EU. Dies entspricht 1,11 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der dann 27 Mitgliedstaaten der EU. Großbritannien ist dann nicht länger Teil der EU-Finanzplanung, da das Land mit Wirkung zum 30. März 2019 aus der EU austritt.

Da nicht alle Zahlungen für Verpflichtungen unbedingt im selben Jahr anfallen, in dem sie eingegangen werden, gibt es zusätzlich zu den Verpflichtungsermächtigungen noch einen eigenen Höchstbetrag für die Zahlungen, die die EU in jedem Jahr leisten kann. Daher stehen den Mitteln für Verpflichtungen 2021-2027 1.105 Milliarden Euro (oder 1,08 % des BNE) an Mitteln für Zahlungen (zu Preisen von 2018) gegenüber.

Als eine der Neuerungen schlägt die EU-Kommission vor, den Europäischen Entwicklungsfonds (EDF) ab 2021 in den EU-Haushalt einzurechnen. Dieser ist bisher ein zwischenstaatliches Abkommen und nicht Teil des EU-Haushaltes. Er ist aber zugleich das wichtigste Instrument der EU zur Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit der EU mit Ländern in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean.

Von der Größenordnung her ist der MFR-Vorschlag nach Einschätzung der EK damit in etwa vergleichbar mit der derzeitigen Haushaltsplanung für den Zeitraum 2014-2020 (inklusive des Europäischen Entwicklungsfonds).

Die EU-Kommission argumentiert, dass der EU-Haushalt mit Rücksicht auf die Notwendigkeit neuer und dringender Prioritäten (z.B. in den Bereichen Verteidigung, Sicherheit und Grenzschutz) geringfügig aufgestockt werden muss, wobei moderate Kürzungen in den beiden großen Politikbereichen der EU – Landwirtschaft (ca. -5 %) und Kohäsionspolitik (ca. -7 % bis -8 %) – den negativen Effekt des Brexits auf den EU-Haushalt abfedern sollen. Investitionen in Zukunftsbereiche (dazu zählt die EK Forschung und Innovation, Programme für junge Menschen und für die digitale Wirtschaft, das gemeinsame Grenzmanagement der EU sowie die Bereiche Sicherheit und Verteidigung) sollen hingegen ab 2021 deutlich aufgestockt werden. So soll nach Vorstellungen der EU-Kommission z.B. Erasmus+, das europäische Austauschprogramm für junge Erwachsene, das sich auch in Österreich weiter steigender Beliebtheit erfreut, ab 2021 mit deutlich mehr Mitteln ausgestattet werden.
Insgesamt strebt der EK-Vorschlag an, die EU-Haushaltsplanung neu auszurichten und die Schwerpunkte der EU-Maßnahmen zunehmend auf Bereiche zu legen, in denen mit dem EU-Haushalt am meisten bewegt werden kann.

Alle zum Rahmenvorschlag vom 2. Mai 2018 gehörenden Texte sind auf Deutsch verfügbar© Europäische Union / EK
Für den Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 schlägt die EU-Kommission die sieben folgenden Kapitel für die EU-Fonds, die künftig 37 EU-Förderprogramme (derzeit gibt es 58 EU-Förderprogramme) speisen, vor:
1. Binnenmarkt, Innovation und Digitales
2. Zusammenhalt und Werte
3. Natürliche Ressourcen und Umwelt
4. Migration und Grenzmanagement
5. Sicherheit und Verteidigung
6. Nachbarschaft und die Welt
7. Europäische öffentliche Verwaltung

Während die Einschnitte bei den großen EU-Fonds (Landwirtschafts- und Kohäsionsfonds machen zusammen ca. 73 % des EU-Haushalts aus) helfen sollen, die Finanzierungslücke i.H.v. 10 bis 12 Milliarden Euro zu schließen, die der Brexit ab 2019/2020 jährlich in den EU-Haushalt reißen wird, soll die andere Hälfte der künftig fehlenden Haushaltsmittel durch neue Finanzierungsquellen für den EU-Haushalt aufgefüllt werden.
Dafür schlägt die EU-Kommission vor, die Einnahmen und Abgaben, die aus EU-Maßnahmen generiert werden, künftig anteilig in den EU-Haushalt fließen zu lassen, und zwar aus:
  • 20 % der Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem;
  • einem Abrufsatz von 3 %, angewendet auf die neue gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (die mit der Verabschiedung der erforderlichen Rechtsvorschriften Schritt für Schritt eingeführt werden soll);
  • einem nationalen Beitrag (0,80 Euro/Kilo), der anhand der in jedem Mitgliedstaat anfallenden nicht wiederverwerteten Verpackungsabfälle aus Kunststoff berechnet wird;
  • die neuen Eigenmittel könnten etwa 12 % des gesamten EU-Haushalts ausmachen und so mit bis zu 22 Milliarden Euro jährlich zur Finanzierung neuer Prioritäten beitragen;
  • die Kommission wird auf der Grundlage der am 2. Mai 2018 präsentierten Vorschläge in den kommenden Wochen ausführliche Vorschläge für die geplanten sektorspezifischen Verordnungen vorlegen.

Die Entscheidung über die langfristige EU-Haushaltsplanung obliegt den im Rat versammelten Mitgliedstaaten: Der Rat muss mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments einen einstimmigen Beschluss über den Gesamtrahmen für die EU-Förderperiode 2021-2027 fassen.

Ausblick auf die bevorstehenden EK-Vorschläge für die Umsetzung der EU-Fonds und der daraus gespeisten EU-Programme im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027:

Für die Umsetzung des Mehrjährigen Finanzrahmens werden für die EU-Prorgramme so genannte Einzelverordnungen verabschiedet. Die Timeline für die Vorlage dieser Vorschläge hat die Europäische Kommission am 2. Mai 2018 mit bekanntgemacht. © Europäische Union /EK