EU-Vorschriften für Drohnen sollen unbürokratisch bleiben
Gemeinsame Regeln werden Produkt- und Luftverkehrsrecht kombinieren
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Am 22. Februar 2018 hat die Europäische Kommission eine Reihe gemeinsamer Regeln zur Nutzung von Drohnen angekündigt: Diese sollen so einfach wie möglich gehalten werden und sich vor allem am möglichen Risiko einer Anwendung orientieren. So sollen etwa andere Bestimmungen im Luftraum über einer Stadt gelten als über einem offenen Gewässer. Die EU-Vorschriften sollen so abgefasst werden, dass sie einerseits Bürgerinnen und Bürger effektiv schützen, andererseits sollen Innovationen ermöglicht und neue Anwendungen nicht durch überbordende Bürokratie behindert werden. Die EU-Regeln kombinieren Produkt- und Luftverkehrsrecht, damit beschreitet die EU juristisch neue Wege. Nach Einschätzung der EU-Kommission kann die EU so ihre weltweite Führungsrolle in dem boomenden Wirtschaftssektor für Drohnen behaupten bzw. ausbauen. Grundlage der weiteren Regulierungsschritte, die die EU-Kommission bis Ende 2018 in Sachen Drohnen vorlegen will, ist eine technische Expertise der Europäischen Luftfahrtagentur EASA zum sicheren Betrieb von Drohnen, die diese am 22. Februar 2018 veröffentlich hat.
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