Rat will Mittelausstattung für Erasmus+ ab 2021 aufstocken

Informeller Rat der 27 Staats- und Regierungschefs (EU27) am 23. Februar 2018 spricht sich für eine Stärkung gemeinsamer Maßnahmen in den Bereichen Migration und Sicherheit aus

Am 23. Februar 2018 kamen die EU-Staats- und Regierungschefs in der EU27er-Formation zu einem informellen Gipfeltreffen in Brüssel zusammen © Europäischen Union - ER
Am 23. Februar 2018 kamen die 27 EU-Staats- und Regierungschefs (d.h. ohne Großbritannien, das mit Wirkung zum 29. März 2019 aus der EU austritt) zu einem informellen Gipfeltreffen in Brüssel zusammen. Auf der Tagesordnung standen
- zum einen die künftige Zusammensetzung des Europäischen Parlaments (EP) nach den nächsten EU-Wahlen im Mai 2019 und die damit verbundenen Fragen nach transnationalen Wahllisten zum EP sowie die Frage, in welchem Verfahren der nächste Präsident der Europäischen Kommission gewählt werden soll,
- zum anderen verständigte man sich über mögliche politische Schwerpunkte für die nächste EU-Förderperiode, die am 1. Jänner 2021 beginnt (der so genannte Mehrjährige Finanzrahmen 2021-2027), in der Erasmus+ deutlich mehr Mittel erhalten soll und die Zusammenarbeit in den Bereichen Migration und Sicherheit ausgebaut werden.

Die Bewertung des EU-Mobilitätsprogramms für junge Menschen Erasmus+ stand bereits bei der Ratstagung am 15. Februar 2018 im Mittelpunkt. Seit der Einführung des Erasmus-Programms vor dreißig Jahren haben über neun Millionen junge Europäerinnen und Europäer von der Möglichkeit in einem anderen Land zu lernen Gebrauch gemacht. Im Ergebnis hielt der Rat fest, dass das Erasmus-Programm einem größeren Kreis leichter zugänglich gemacht werden sollte und dass dafür EU-Mittel in angemessener Höhe bereitgestellt werden sollten. Zudem soll Erasmus+ Mobilität und Innovation fördern und andere Instrumente der EU in diesen Bereichen ergänzen.

In Vorbereitung auf den informellen EU-Gipfel am 23. Februar 2018 hatte die EU-Kommission am 14. Februar 2018 zwei Mitteilungen vorgelegt:
  • eine mit Ideen für ein effizienteres und bürgernäheres Europa (KOM(2018) 95), in deren Rahmen die EU-Kommission Vorschläge für eine Verkleinerung der EU-Kommission, für transnationale Sitze im EU-Parlament und für klarere Verbindungen zwischen nationalen und europäischen Parteien macht, und
  • eine über die künftige Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU nach 2020 (KOM (2018) 98), in der die EU-Kommission verschiedene Optionen vorstellt, wie der Haushalt in der kommenden siebenjährigen Förderperiode ausgestaltet sein könnte.
Neben verschiedenen Aspekten zur künftigen Ausgabenpolitik schlägt die Kommission auch erneut Möglichkeiten zur Anpassung der Einnahmen vor. Die EU-Kommission betont darin, dass ein Euro aus dem EU-Haushalt den Bürgerinnen und Bürgern mehr bringen muss als ein Euro, der auf nationaler Ebene ausgegeben wird (so genannter europäischer Mehrwert), wobei in vielen Bereichen eine Finanzierung auf nationaler, regionaler oder kommunaler Ebene der richtige Ansatz sei (vgl. KOM (2018) 98, S. 4). Die Kommission schlägt darum vor, dass mithilfe des EU-Haushalts künftig gezielt öffentliche Güter bereitgestellt werden sollten, die andernfalls für einzelne EU-Mitgliedstaaten unerschwinglich wären.
Weiters sei zu beachten, dass – wie den aktuell in Diskussion befindlichen Vorschlägen zu entnehmen sei – künftig neue Aufgaben auf die EU zukämen: Hierbei geht es insbesondere um den gemeinsamen Schutz der Außengrenzen und die für eine wirksame Europäische Verteidigungsunion (vgl. PESCO, Europa Spezial Nr. 10) notwendigen zusätzlichen Mittelaufwendungen. Insgesamt möchte die EU-Kommission das Augenmerk der Debatte über die Zukunft des EU-Haushaltes auf den EU-Zusatznutzen (auch „europäischer Mehrwert") lenken, bei dem ein gemeinsames Handeln der EU wesentliche Vorteile gegenüber einem getrennten Vorgehen der einzelnen Mitgliedstaaten bietet.