Auswirkungen des Brexit: Europäisches Parlament will sich verkleinern

Jedoch soll Österreich nach dem Brexit einen Sitz mehr erhalten und dann mit 19 EU-Abgeordneten im EP vertreten sein

Der Brexit im März 2019 wird auch Auswirkungen auf die Zusammensetzung des EP haben. © Europäische
Union
Wenn das Vereinigte Königreich Ende März 2019 das Europäische Parlament - kurz vor den EU-Wahlen im Mai 2019 - verlässt, soll das Europäische Parlament mit seinen direkt gewählten Volksvertretern aus den dann 27 EU-Mitgliedstaaten künftig von 751 auf 705 Sitze schrumpfen. 46 der durch den Brexit insgesamt 73 freiwerdenden Sitze der dann scheidenden britischen EU-Parlamentarier werden für die Zukunft vorbehalten und sollen Spielraum für die Aufnahme von neuen EU-Abgeordneten nach einer eventuellen künftigen EU-Erweiterung bieten.

Die verbleibenden 27 britischen Sitze sollten nach dem Willen des Europäischen Parlamentes unter jenen 14 EU-Ländern, die leicht unterrepräsentiert sind, neu verteilt werden, um die derzeitigen Ungleichheiten bei der Vertretung im Parlament auszugleichen. Österreich wäre dann erneut mit 19 EU-Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten.

Wie viele Sitze die einzelnen Mitgliedstaaten in der europäischen Abgeordnetenkammer erhalten, ist im Lissabon-Vertrag festgelegt: Danach liegt die Höchstzahl der Abgeordneten bei 751. Aus diesem Grund hatten zuletzt 2014 12 EU-Länder, darunter Österreich (zuvor 19 EU-Abgeordnete), jeweils 1 Sitz, und Deutschland, das mit 99 Abgeordneten die größte nationale Delegation stellte, 3 Sitze abgetreten, um die Obergrenze von 751 Sitzen im Parlament einzuhalten. So wurde Platz geschaffen für die 12 kroatischen Abgeordneten, die nach dem EU-Beitritt ihres Landes 2013 in das Europäische Parlament eingezogen waren (vgl. Extrablatt Nr. 77, S. 3).

Voraussetzung für die nach dem Brexit Ende März 2019 notwendig werdende Neuregelung der Sitzverteilung im Europäischen Parlament ist der erfolgreiche Abschluss des Austrittsverfahrens Großbritanniens („Brexit").

Die legislative Initiative des Europäischen Parlaments zur Neuverteilung der EP-Sitze wurde am 7. Februar 2018 von den EU-Abgeordneten mehrheitlich angenommen und wird nun dem Europäischen Rat, d.h. den 27 Staats- und Regierungschefs der EU, zur einstimmigen Beschlussfassung vorgelegt. Für einen erfolgreichen Abschluss des Verfahrens wird dann wiederum die endgültige Zustimmung des Parlaments zum Beschluss der Staats- und Regierungschefs benötigt.