Gesundheitstechnologien: Kommission regt engere Zusammenarbeit an

Die Kommission hat am 31. Jänner 2018 einen Vorschlag vorgelegt, mit dem die nunmehr 20-jährige Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten bei der Bewertung von Gesundheitstechnologien einen gesetzlichen Rahmen erhalten soll. Ziel ist es, durch mehr Transparenz die Patienten zu befähigen, sich selbst ein Bild zu machen, welche Technologien ihnen helfen könnten. Gleichzeitig könnten die Patienten schneller von wirksamen, innovativen Gesundheitstechnologien profitieren. Die vorgeschlagene Verordnung zur Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment – HTA) deckt neue Arzneimittel und bestimmte neue Medizinprodukte ab. Sie bildet die Grundlage für eine dauerhafte, nachhaltige EU-weite Zusammenarbeit bei der Durchführung gemeinsamer klinischer Bewertungen in diesen Bereichen. Die Mitgliedstaaten werden bei der HTA EU-weit auf gemeinsame Instrumente, Methodiken und Verfahren zurückgreifen können und in folgenden vier Kernbereichen zusammenarbeiten:
  • bei gemeinsamen klinischen Bewertungen mit Schwerpunkt auf den innovativsten Gesundheitstechnologien, die für die Patienten am erfolgversprechendsten sind;
  • bei gemeinsamen wissenschaftlichen Konsultationen, die es den Entwicklern ermöglichen, den Rat der HTA-Behörden einzuholen;
  • bei der Ermittlung neu entstehender Gesundheitstechnologien, damit erfolgversprechende Technologien frühzeitig erkannt werden;
  • bei der fortdauernden freiwilligen Zusammenarbeit in anderen Bereichen.
Die Bewertung der nicht-klinischen (z. B. wirtschaftlichen, sozialen und ethischen) Aspekte einer Gesundheitstechnologie wie auch die Festlegung von Preisen und Erstattungssätzen bleibt weiterhin Sache der einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Der Vorschlag wird als nächstes vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union erörtert. Geltungsbeginn der Verordnung soll drei Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Annahme und ihres Inkrafttretens sein. Den Mitgliedstaaten sollen weitere drei Jahre nach dem Geltungsbeginn der Verordnung eingeräumt werden, damit sie sich schrittweise auf das neue System umstellen können.

Umsetzungsbericht zur EU-Richtlinie über grenzüberschreitende Patientenrechte erschienen

Nachdem 2013 entscheidende Neuerungen bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung innerhalb der EU in Kraft getreten sind, mit denen die Bürgerinnen und Bürger in allen EU- Mitgliedstaaten selbst entscheiden können, ob sie sich im Inland oder im EU-Ausland behandeln lassen möchten, die Krankenkassen die Behandlungskosten in derselben Höhe erstatten, die auch im eigenen Land angefallen wären und eine Zustimmung der Krankenkasse für eine Behandlung im Ausland nur noch in Spezialfällen notwendig wird (vgl. dazu Extrablatt Nr. 81, S. 3), hat die Europäische Kommission am 22. Jänner 2018 eine Studie zur Umsetzung und Wirkung der grenzüberschreitenden Patientenrechte am EU-Binnenmarkt vorgelegt. Aus der Studie geht hervor, dass die EU-Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung auf die Entwicklung von Patientenrechten in den einzelnen Mitgliedstaaten variiert. In mehreren EU-Mitgliedsländern (darunter Österreich, Belgien, Luxemburg, Finnland, Ungarn, Lettland, Malta, Norwegen, Polen, Spanien) hat sich die Richtlinie als treibende Kraft für die Weiterentwicklung im Bereich der grenzüberschreitenden Patientenrechte erwiesen. Die grundlegende Wirkungsweise der EU-Richtlinie ist es, die Transparenz in Sachen Patientenrechte zu stärken.
Das Resümee der Studie ist auch auf Deutsch verfügbar. © Europäische Union

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