EU-Trinkwasserschutz wird weiter verbessert

Novelle der EU-Trinkwasserrichtlinie strebt Minderung des Plastikflaschenverbrauchs an

Die am 1. April 2012 gestartete Right2Water-Kampagne ist eine der drei bisher erfolgreich durchgeführten Europäischen Bürgerinitiativen. Nachdem die Bürgerinitiative zuletzt im September 2015 vom Europäischen Parlament offiziell unterstützt wurde (vgl. dazu Extrablatt Nr. 97, S. 12), wurde die Überarbeitung der derzeit geltenden EU-Richtlinie für Trinkwasser als direkte Folgemaßnahme offiziell in das Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2017 aufgenommen.

Am 1. Februar 2018 hat die Europäische Kommission nun nach eingehender Prüfung, einer EU-weiten Konsultation (vgl. Extrablatt Nr. 87, S 20) und einer Folgenabschätzung, ihren Vorschlag für eine Novelle der Richtlinie 98/83/EG (Anhang) vorgelegt. Der Vorschlag ist eine Folgemaßnahme der REFIT-Evaluierung der Trinkwasserrichtlinie und wird durch eine Folgenabschätzung und die Empfehlungen der WHO ergänzt.

Nach den nun vorgeschlagenen Neuerungen für die Trinkwasser-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten den Zugang zu Trinkwasser für alle Menschen, insbesondere für schutzbedürftige und ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen, verbessern‚ die keinen oder nur einen erschwerten Zugang zu Trinkwasser haben. Der Öffentlichkeit sollen künftig auf einfache und benutzerfreundliche Weise Informationen (auch online) über die Qualität des Trinkwassers und die Trinkwasserversorgung in ihrem Wohngebiet zugänglich gemacht werden. Ziel ist es, das Vertrauen in Leitungswasser zu stärken und so den Verbrauch von Flaschenwasser, die damit verbundenen Transportwege und den damit verbundenen Plastikverbrauch zu senken. Mit der Aktualisierung der Trinkwasserrichtlinie unternimmt die EU-Kommission zugleich einen wichtigen legislativen Schritt zur Umsetzung der am 16. Januar 2018 vorgelegten EU-Kunststoffstrategie. Nach Einschätzung der EU-Kommission kann der geringere Verbrauch von Flaschenwasser den privaten Haushalten in der EU zudem mehr als 600 Mio. EUR pro Jahr einsparen.

Parallel dazu will die Kommission auch die Arbeiten im Bereich der Normung beschleunigen, um sicherzustellen, dass das Trinkwasser nicht durch auf dem EU-Binnenmarkt in der Wasserwirtschaft verwendete Bauprodukte (z. B. Rohre und Tanks) verunreinigt wird.

Im Vergleich zu anderen Weltregionen hat der Großteil der EU-Bevölkerung bereits einen sehr guten Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser. Dies ist auch das Verdienst der zum Teil auch seit mehr als 30 Jahren geltenden EU-Rechtsvorschriften zur Trinkwasserqualität. Mit den gemeinsamen EU-Maßnahmen in diesem Bereich wird gewährleistet, dass Wasser für den menschlichen Gebrauch sicher getrunken werden kann und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger geschützt wird. Dafür werden in der EU
  • die Trinkwasserqualität anhand von Normen kontrolliert, die auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen;
  • eine effiziente und wirksame Überwachung, Bewertung und Durchsetzung der Trinkwasserqualität gewährleistet;
  • den Verbrauchern rechtzeitig relevante und angemessene Informationen zur Verfügung gestellt.
Der Vorschlag für eine Novelle der Trinkwasserrichtlinie ist Gegenstand des Ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens in der EU und wird als nächstes im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union beraten.

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