Aktuelles zum Datenschutz am EU-Binnenmarkt

Chefin der österreichischen Datenschutzbehörde soll ab Mai 2018 oberste Datenschützerin am EU-Binnenmarkt werden

EuGH: Salzburger Maximilian Schrems erzielt Teilerfolg gegen „Facebook Ireland"

Gerichtshof der Europäischen Union © Europäische
Union
Am 25. Jänner 2018 hat der Europäische Gerichtshof seine Entscheidung in einem Vorabentscheidungsverfahren zur Klage des Salzburgers Maximilian Schrems gegen „Facebook Ireland" getroffen, dass Schrems wegen eigener Ansprüche in Österreich Klage gegen Facebook Ireland erheben kann, auch wenn der Firmensitz in Irland ist. Hier kommt das im EU-Recht geregelte Prinzip des Verbrauchergerichtsstands am EU-Binnenmarkt zum Tragen, das den Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit einem Anbieter im Sinne des Konsumentenschutzes so regelt, dass Konsumenten in ihrem Wohnsitzland am EU-Binnenmarkt Klage erheben können. Im Fall des Salzburger Rechtsexperten in Sachen Datenschutz hatte „Facebook Ireland" die Verbrauchereigenschaft des Klägers jedoch bestritten, da Schrems über Facebook auch Bücher veröffentliche, Vorträge halte, Websites betreibe und Spenden sammle. Damit hätte Schrems seine Klage nicht in Österreich einbringen können, sondern nur in Irland.

Am 25. Jänner 2018 hat der EuGH nun entschieden, dass der Nutzer eines privaten Facebook-Kontos die Verbrauchereigenschaft nicht verliert, wenn er Bücher publiziert, Vorträge hält, Websites betreibt, Spenden sammelt und sich die Ansprüche zahlreicher Verbraucher abtreten lässt, um sie gerichtlich geltend zu machen. Damit folgen die Richterinnen und Richter den Empfehlungen des Generalstaatsanwalts (vgl. dazu Europa Spezial Nr. 10).

Maximilian Schrems kann seine Klage in eigener Sache daher vor den österreichischen Gerichten weiterverfolgen. Nicht möglich hingegen ist die Übertragung dieses Rechtsprinzips auf die Abtretung von Klagsansprüchen. Hintergrund ist, dass sieben weitere Facebook-Nutzer gemeinsam mit Maximilian Schrems gegenüber „Facebook Ireland" geltend machen, dass „Facebook Ireland" ihre persönlichen Rechte auf Achtung der Privatsphäre und auf Datenschutz verletzt habe. Diese Nutzer haben ihren Wohnsitz in Österreich, Deutschland und Indien und hatten ihre Ansprüche an Maximilian Schrems für die Ermöglichung einer Sammelklage vorsorglich abgetreten, nachdem er im Internet dazu aufgerufen hatte.

Aus der Empfehlung des EuGH-Generalstaatsanwalts von Dezember 2017 ging bereits hervor, dass für die Ermöglichung einer derartigen grenzüberschreitenden Sammelklage am EU-Binnenmarkt die derzeitigen EU-Rechtsvorschriften nicht ausreichten. Hier sei die EU als Unionsgesetzgeberin gefragt.

Das Urteil kann in der Datenbank des Europäischen Gerichtshof aufgerufen werden. © Europäische Union

Kommission legt Leitfaden zur Datenschutz Grundverordnung der EU vor, die ab Mai 2018 gilt


Am 24. Jänner 2018 hat die Europäische Kommission einen Leitfaden zu den neuen EU-Datenschutzbestimmungen vorgelegt, die ab 25. Mai 2018 EU-weit gelten werden. Mit dem Leitfaden, der die Anwendung der neuen EU-Verordnung und die weiteren Schritte für die Umsetzung des EU-Gesetzes übersichtlich auf 20 Seiten darstellt, soll die reibungslose Anwendung der neuen Datenschutz-Grundverordnung am EU-Binnenmarkt für Behörden, Unternehmen und Verbraucher erleichtert werden.
Der Leitfaden enthält die wichtigsten Neuerungen und zeigt Chancen auf, die sich aus den neuen Bestimmungen ergeben; zudem gibt er einen Überblick über die geleisteten Vorarbeiten und hält fest, welche Schritte die Europäische Kommission und die Datenschutzbehörden und Regierungen der Mitgliedstaaten noch unternehmen müssen: In Österreich wurden die nationalen Gesetze bereits rechtzeitig im Vorfeld an die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU angepasst.
Die Datenschutz-Grundverordnung ermöglicht den freien Datenverkehr im gesamten digitalen Binnenmarkt. Sie wird für einen besseren Schutz der Privatsphäre aller EU-Bürger sorgen, das Vertrauen und die Sicherheit der Verbraucher steigern und gleichzeitig vor allem für kleinere Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnen.
Der Leitfaden gibt einen Überblick über die wichtigsten Elemente der neuen Datenschutzbestimmungen:
  • ein Regelwerk für ganz Europa, das Rechtssicherheit für Unternehmen und ein EU-weit einheitliches Datenschutzniveau für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet;
  • einheitliche Regeln für alle Unternehmen, die in der EU Dienstleistungen anbieten, selbst wenn sie außerhalb der EU ansässig sind;
  • neue, gestärkte Rechte für Bürgerinnen und Bürger: Die Rechte auf Information, auf Auskunft und auf Vergessenwerden werden gestärkt; ein neues Recht auf Datenübertragbarkeit ermöglicht es, persönliche Daten von einem Unternehmen zu einem anderen übertragen zu lassen; damit werden auch neue Geschäftsfelder für Unternehmen eröffnet;
  • besserer Schutz vor Datenschutzverletzungen: Wird der Schutz personenbezogener Daten in einem Unternehmen verletzt, muss das Unternehmen die Datenschutzbehörden innerhalb von 72 Stunden über den Vorfall informieren;
  • effektive Regeln und Geldbußen mit Abschreckungswirkung: Alle Datenschutzbehörden werden befugt, Geldbußen von bis zu 20 Mio. EUR oder, im Fall von Unternehmen, von 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes zu verhängen.

Für kleine und mittelgroße Betriebe (KMU) bietet die EU-Kommission ein Online-Tool an, in dem die wichtigsten Vorschriften und Ansprechpartner kurz und bündig dargestellt werden. © Europäische Union


Chefin der österreichischen Datenschutzbehörde wird oberste Datenschützerin in der EU


Begleitet wird die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung durch den Europäischen Datenschutzausschuss, an dessen Spitze die Österreicherin Andrea Jelinek treten wird. Die derzeitige Chefin der österreichischen Datenschutzbehörde kümmert sich damit ab Ende Mai 2018, um die Einhaltung der neuen Datenschutzgrundverordnung. Der Europäische Datenschutzausschuss übernimmt die Aufgaben der sogenannten Artikel-29-Datenschutzgruppe und sorgt für eine einheitliche Anwendung der Datenschutzgrundverordnung in der EU.
Die Informationen zum EU-Datenschutzbeauftragten sind auch auf Deutsch verfügbar. © Salzburger EU-Verbindungsbüro Brüssel

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