Photovoltaik-Anlagen im Grünland

Mit der neuen Verordnung, die mit 1. November 2023 in Kraft getreten ist, hat das Bundesland Salzburg entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen, um Photovoltaik-Anlagen im Grünland zu errichten.

Um die Ziele

  • Erreichung der Salzburger Klimaziele,
  • Schutz hochwertiger Böden für die Lebensmittelproduktion,
  • Errichtung mehrerer großer Anlagen (anstelle vieler kleiner) und
  • Sicherstellung sinnvoller Doppelnutzungen (AGRI-PV)

zu erreichen, wird nun durch ein Punktesystem geregelt, ob eine Grünfläche mit einer Photovoltaik-Anlage ergänzt werden darf.

Dabei werden sowohl die Faktoren der Bodenstandorteignung, der Lage und Anlagenkonfiguration als auch die Leistung der Anlage selbst bewertet. Auch Einzelfallbewertungen für raumstrukturelle sinnvolle Lagen sind dabei vorgesehen.

Zuständig für die Beurteilung des Standortes sind die jeweiligen Gemeinden.