Pädagogische Konzeption

Eine pädagogische Konzeption (§ 14 S.KBBG) ist nicht nur unverzichtbar zur Qualitätsentwicklung von Bildungseinrichtungen, sondern bietet einen Einblick in die professionelle pädagogische Arbeit. Sie ist die Visitenkarte, das Aushängeschild jeder Einrichtung und soll deutlich machen, wie in der Einrichtung gearbeitet wird.

Nachdem gesetzlich geregelt ist, dass jede institutionelle Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung über ein Betriebskonzept, ein Raumkonzept und eine pädagogische Konzeption verfügen muss, will das Handbuch Führungskräften und Teams eine Orientierungshilfe geben, wie eine Konzeption zu verfassen ist und welche Inhalte unverzichtbar sind. Die Konzeption, welche optimaler Weise im gesamten Team erstellt wird, soll für Träger, Erziehungsberechtigte, MitarbeiterInnen und externe PartnerInnen jederzeit zugänglich sein.

Die pädagogische Konzeption ist ist in Abständen von fünf Jahren, bei Bedarf jedoch bereits früher, zu überarbeiten und anzupassen.

Sollte bereits eine bewilligte und begutachtete pädagogische Konzeption vorhanden sein, kann für die Überarbeitungen lediglich der zur Verfügung stehende „Leitfaden zur Konzeptionserstellung und -überarbeitung" (Land Salzburg) verwendet werden.  Darin sind die Inhalte in knapper, komprimierter Form enthalten.

Im ZEKIP gibt es verschiedene Möglichkeiten für fachliche Begleitung beim Erstellen, Überarbeiten und Anpassen der pädagogischen Konzeption.