Rechtliche Informationen

Welche öffentlich-rechtlichen Genossenschaften zur Wegerhaltung gibt es im Bundesland Salzburg und welche Behörde ist hierfür zuständig?


Grafik zuständige Behörde

Falls eine Genossenschaft bereits gegründet wurde, kann man die zuständige Behörde an der ausstellenden Behörde im Gründungsbescheid erkennen - häufig auf der rechten oberen Seite des Bescheides ersichtlich