Die erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Niedrige Preise für die Konsumenten – Direktzahlungen für die Produzenten

Wer kann sich noch erinnern, dass ein Liter Milch im Geschäft vor dem EU-Beitritt 1995 ATS 12,80 gekostet hat. Dass der Milchbauer in dieser Zeit für einen Liter Milch bis zu ATS 7,00 bekommen hat. 20 Jahre später kostet ein Liter Milch im Geschäft nach wie vor dasselbe, also rund € 0,90 oder auch weniger und der Milchbauer erhält aktuell gerade einmal € 0,35 je Liter ausbezahlt.

Dass Produktions- und Lebenshaltungskosten in diesen 20 Jahren sich natürlich erheblich erhöht haben, ist bekannt, wenn auch der Konsument mittlerweile für Lebensmittel nur mehr durchschnittlich 11 Prozent seines Einkommens aufwenden muss. Mitte der 50-er Jahre lag dieser Wert bei rund 50 Prozent.

Mit diesen wenigen Fakten ist das Ziel der GAP der EU erklärt. Da geht es zum einen um die möglichst kostengünstige Bereitstellung von Lebensmitteln als primäres Grundbedürfnis für die Gesellschaft, damit die Konsumenten – und das sind wir alle - mehr Geld für Ausgaben der Wachstumssektoren zur Verfügung haben. Zum anderen soll sichergestellt werden, dass die Bauern trotz der niedrigen Produzentenpreise qualitativ hochwertige Nahrungsmittel zur Verfügung stellen können. Dazu braucht es das System der Direktzahlungen, die in der Regel an die bewirtschaftete Fläche des Betriebes gebunden sind. Konkret greift der Staat - in diesem Fall die Summe der 27 Mitgliedsstaaten der EU - mit einer klaren Zielvorstellung steuernd in den Markt ein, in dem er zur Aufrechterhaltung der agrarischen Produktion Direktzahlungen an die Bauern für ihre erbrachten Leistungen ausschüttet, weil sie über die Produktionserlöse,  so wie vor dem EU-Beitritt, keine ausreichenden Einkommen erwirtschaften können. Oder anders ausgedrückt, damit die Konsumenten Lebensmittel günstig einkaufen können und damit Geld für alle übrigen Bereiche der Wirtschaft zur Verfügung haben, erhalten die Bauern einen Teil ihres Einkommens direkt von der EU.

Neue Direktzahlungsarchitektur seit 2014

War es bisher so, dass zwischen Grünland- und Ackerflächen unterschiedliche Leistungsabgel-tungen je Hektar ausbezahlt wurden, sollen diese Flächenprämien bis 2019 schrittweise vereinheitlicht werden. Ausnahmen sind extensive Grünlandflächen wie Almen und Hutweiden.

Auflagen, Verwaltung und Kontrolle

Ab 2019 sollen dann alle Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen eine Preisausgleichsprämie in Höhe von € 287,00 je Hektar bekommen. Allerdings nur dann, wenn bestimmte, seitens der EU und deren Mitgliedsstaaten definierte Auflagen eingehalten werden. Da braucht es Mindestbewirtschaftungsmaßnahmen, die Einhaltung aller national gültigen in Verbindung mit der landwirtschaftlichen Produktion stehenden Gesetze und darüber hinaus die Einhaltung zusätzlicher Ökologisierungsauflagen (greening). Damit die Direktzahlungen dann auch punktgenau bei den Landwirten ankommen, sind eine entsprechende Verwaltung des Systems und die damit verbundene Kontrolle unumgänglich. Damit diese Verwaltung nicht überfordert wird, können unter anderem Kleinlandwirte ein vereinfachtes Förderschema in Anspruch nehmen. Zudem gibt es für Junglandwirte, so lange sie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, entsprechende Prämienzuschläge, die auf fünf Jahre nach der Betriebsübernahme gewährt werden.