Die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Entwicklung des ländlichen Raumes

Die Abgeltung von besonders ökologischen Leistungen bzw. von naturbedingten Produktionserschwernissen, die Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben sowie über die Landwirtschaft hinaus gehende Projektförderungen, sind die wesentlichen Elemente des Programms für die Ländliche Entwicklung. Da geht es zum einen um die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden, nachhaltigen und umweltbewussten bäuerlichen Landbewirtschaftung auch in schwierigen Produktionslagen und zum anderen um wirtschaftliche, soziale und kulturelle Impulse für den ländlichen Raum an sich. 

Mit dem Programm für die Ländliche Entwicklung werden u.a. besonders ökologische Leistungen gefördert.    

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Das „Österreichische Programm für eine umweltgerechte Landwirtschaft“ (ÖPUL) bildet den finanziellen Schwerpunkt des Programms für die Ländliche Entwicklung. Für die über gesetzliche Vorgaben hinaus gehenden besonders ökologischen Bewirtschaftungsmaßnahmen (Biolandbau, Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel etc.), für besonders umweltschonende und nachhaltig auch im Sinne des Naturschutzes wirkenden Bewirtschaftungsmaßnahmen und die damit verbundenen Ertragseinbußen und Bewirtschaftungserschwernisse, bekommen die Landwirte aus diesem Programm Leistungsabgeltungen, die meist hektarbezogen ausbezahlt werden. Aus einer Reihe von zielgerichteten Maßnahmen kann sich so jeder Landwirt sein „Bewirtschaftungsmenü“ je nach Intensitäts- bzw. Extensitätsstufe zusammenstellen.

Um eine landwirtschaftliche Produktion auch in jenen Gebieten unseres Landes aufrecht zu erhalten, die naturbedingt benachteiligt und daher schwieriger zu bewirtschaften sind, um genau diese naturbedingten Produktionsnachteile und –erschwernisse auszugleichen und abzugelten, erhalten landwirtschaftliche Betriebe in Berggebieten und sonstigen benachteiligten Gebieten sogenannte Ausgleichszahlungen. Nur dadurch ist es in diesen Gebieten zu den gegebenen Marktbedingungen möglich, diese aus produktionstechnischer Sicht gesehenen Ungunstlagen zu bewirtschaften und damit eine wesentliche Voraussetzung für eine florierende Tourismuswirtschaft sicher zu stellen.

Wenn ein Landwirt vor besonderen betriebswirtschaftlichen Herausforderungen steht, und das sind zweifelsohne größere Investitionen in landwirtschaftliche Gebäude und Betriebsanlagen, so kann er dafür aus dem Programm der Ländlichen Entwicklung um eine Investitionsförderung ansuchen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass unsere kleinstrukturierte Landwirtschaft ihre Leistungs- und damit Konkurrenzfähigkeit sichert und weiterentwickelt. Dass das Programm für die nachhaltige ländliche Entwicklung auch gezielt in die Ausbildung der Jugend sowie die regelmäßige Weiterbildung von Landwirtinnen und Landwirten investiert, sei in diesem Zusammenhang ebenfalls angemerkt.

Zwar bildet die Land- und Forstwirtschaft das Rückgrat des ländlichen Raums, ist aber trotzdem nur ein Teil davon. Deshalb setzt das EU-Programm für die Ländliche Entwicklung 2014 - 2020 in Österreich verstärkt auf neue Initiativen einzelner Wirtschaftsakteure und damit auf konkrete Projektförderungen. Da gibt es Förderungsmittel, die Verantwortliche in den Regionen über den Förderansatz „Leader“ in Eigenverantwortung für gezielte Projektförderung einsetzen können. Es können aber auch Landwirte in ihrer Entwicklung hin zu außerlandwirtschaftlichen Erwerbsmöglichkeiten, wie z.B. bei Urlaub am Bauernhof oder in Richtung kommunaler sozialer Dienstleistung unterstützt werden. Unterstützung gibt es aber auch bei sonstigen sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Aktivitäten, soweit sie in konkrete Projekte münden. Auch Anstrengungen zur Sicherung des kulturellen Erbes sowie zur nachhaltigen, zukunftsorientierten Entwicklung in den ländlichen Regionen, wie z.B. der Ausbau der Breitbandtechnologie, die Förderung von Biomasse-Heizwerke und Photovoltaikanlagen, werden unterstützt.