Inhalt
17. Gesetzgebungsperiode (14. Juni 2023 bis laufend)
2023
Für das Jahr 2023 meldeten die Landtagsklubs und die Landtagsfraktionen dem Landesrechnungshof, dass gemäß § 11 Abs 6 Salzburger Parteienförderungsgesetz keine meldepflichtigen Spenden vorlagen. Leermeldungen waren nicht zu veröffentlichen.
16. Gesetzgebungsperiode (13. Juni 2018 bis 13. Juni 2023)
2022
Für das Jahr 2022 meldeten die Landtagsklubs und die Landtagsfraktionen dem Landesrechnungshof, dass gemäß § 11 Abs 6 Salzburger Parteienförderungsgesetz keine meldepflichtigen Spenden vorlagen. Leermeldungen waren nicht zu veröffentlichen.
2021
Für das Jahr 2021 meldeten die Landtagsklubs und die Landtagsfraktionen dem Landesrechnungshof, dass gemäß § 11 Abs 6 Salzburger Parteienförderungsgesetz keine meldepflichtigen Spenden vorlagen. Leermeldungen waren nicht zu veröffentlichen.
2020
Für das Jahr 2020 meldeten die Landtagsklubs und die Landtagsfraktionen dem Landesrechnungshof, dass gemäß § 11 Abs 6 Salzburger Parteienförderungsgesetz keine meldepflichtigen Spenden vorlagen. Leermeldungen waren nicht zu veröffentlichen.
2019
Für das Jahr 2019 meldeten die Landtagsklubs und die Landtagsfraktionen dem Landesrechnungshof, dass gemäß § 11 Abs 6 Salzburger Parteienförderungsgesetz keine meldepflichtigen Spenden vorlagen. Leermeldungen waren nicht zu veröffentlichen.
2018
Für das Jahr 2018 meldeten die Landtagsklubs und die Landtagsfraktionen dem Landesrechnungshof, dass gemäß § 11 Abs 6 Salzburger Parteienförderungsgesetz keine meldepflichtigen Spenden vorlagen. Leermeldungen waren nicht zu veröffentlichen.
Spendenlisten für davorliegende Gesetzgebungsperioden und Jahre sind ebenfalls digital verfügbar und können im
Sekretariat des Landesrechnungshofes angefordert werden.