Nur aufmerksame Wanderer werden im städtischen Gaisbergwald und im Ursprunger Moor einen der beiden Salzburger Dreigerichtssteine entdecken und ins Grübeln kommen, was sie mit der Verwaltungsgliederung in Salzburg zu tun haben. In der Tat markieren sie das Aufeinandertreffen alter Gerichtsbezirke, denn Salzburg wurde einst nicht nur von Erzbischöfen regiert, sondern von Pflegern und Landrichtern verwaltet. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts waren es in seinen heutigen Grenzen ganze 27 an der Zahl.
Makabres „Public Viewing“ auf der Burg
Von den Pfleggerichten unterschieden sich die Landgerichte nur dadurch, dass sie zwar Todesstrafen verhängen, aber die Exekutionen nur dort durchführen lassen durften, wo eine Burg vorhanden war. Das war dem damit verbundenen Menschenauflauf geschuldet und nur in den Pfleggerichtsgebieten der Fall. Viele Namen ehemaliger Pfleggerichte wirken aus der Zeit gefallen, Burgen wie Hüttenstein oder Lichtentann liegen heute als bescheidene Steinhaufen weitab vom Schuss.
Dann sind es nur noch sechs
Die
Gerichtsorganisation folgte alten Grenzen und Gepflogenheiten. So
durften sich Generationen von Justizministern in den vergangenen
anderthalb Jahrhunderten daran abarbeiten, Gerichts- und
Verwaltungsbezirke wieder deckungsgleich zu machen. In Salzburg ist man
fast am Ziel: Nur der Flachgau tanzt mit dem um einige Umlandgemeinden
erweiterten Bezirksgericht Salzburg und je einem Bezirksgericht in
Oberndorf, Neumarkt und Thalgau aus der Reihe. Noch. Denn es ist
beschlossene Sache, dass die Flachgauer Gerichte demnächst unter ein
gemeinsames Dach in Seekirchen kommen. Und – wie in alten Zeiten – Tür
an Tür mit der bis dahin in die junge Stadt am Wallersee verlegten
Flachgauer Bezirkshauptmannschaft.
Die Befehlsgewalt für die Polizei der Mozartstadt liegt nicht beim Bürgermeister, sondern beim Landespolizeikommando.
Bezirkshauptmann Reinhold Mayer
Fünf Bezirke und eine Stadt mit Sonderstatus
Salzburg
wird dann nur mehr sechs Bezirksgerichte haben. Der sechsten
Bezirkshauptmannschaft, nämlich jener im Magistrat der Stadt Salzburg,
fehlt die Sicherheitsbehörde zur Vollwertigkeit. Somit hat Salzburg
recht betrachtet fünfdreiviertel Bezirkshauptmannschaften. Oder BHs, wie
sie keck im Verwaltungsjargon abgekürzt werden. REP_200314_60 (sm)