Autor:
Stefan Mayer,
Fotos:
Werner Haselböck, Christian Heugl
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Salzburg

Eine sehr kurze Geschichte der Bezirksverwaltung

Beinahe sechs vollständige Bezirkshauptmannschaften hat Salzburg. Sie sind erst in den letzten eineinhalb Jahrhunderten entstanden. Reichlich Stoff für erstaunliche Zusammenhänge, die es zu entdecken gibt.
 

Nur aufmerksame Wanderer werden im städtischen Gaisbergwald und im Ursprunger Moor einen der beiden Salzburger Dreigerichtssteine entdecken und ins Grübeln kommen, was sie mit der Verwaltungsgliederung in Salzburg zu tun haben. In der Tat markieren sie das Aufeinandertreffen alter Gerichtsbezirke, denn Salzburg wurde einst nicht nur von Erzbischöfen regiert, sondern von Pflegern und Landrichtern verwaltet. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts waren es in seinen heutigen Grenzen ganze 27 an der Zahl.

Makabres „Public Viewing“ auf der Burg

Von den Pfleggerichten unterschieden sich die Landgerichte nur dadurch, dass sie zwar Todesstrafen verhängen, aber die Exekutionen nur dort durchführen lassen durften, wo eine Burg vorhanden war. Das war dem damit verbundenen Menschenauflauf geschuldet und nur in den Pfleggerichtsgebieten der Fall. Viele Namen ehemaliger Pfleggerichte wirken aus der Zeit gefallen, Burgen wie Hüttenstein oder Lichtentann liegen heute als bescheidene Steinhaufen weitab vom Schuss.


Die peinliche Befragung war in Salzburg bis 1803 gängige Verhörmethode
Bezirkshauptmann Reinhold Mayer

Dann sind es nur noch sechs

Die Gerichtsorganisation folgte alten Grenzen und Gepflogenheiten. So durften sich Generationen von Justizministern in den vergangenen anderthalb Jahrhunderten daran abarbeiten, Gerichts- und Verwaltungsbezirke wieder deckungsgleich zu machen. In Salzburg ist man fast am Ziel: Nur der Flachgau tanzt mit dem um einige Umlandgemeinden erweiterten Bezirksgericht Salzburg und je einem Bezirksgericht in Oberndorf, Neumarkt und Thalgau aus der Reihe. Noch. Denn es ist beschlossene Sache, dass die Flachgauer Gerichte demnächst unter ein gemeinsames Dach in Seekirchen kommen. Und – wie in alten Zeiten – Tür an Tür mit der bis dahin in die junge Stadt am Wallersee verlegten Flachgauer Bezirkshauptmannschaft.

Die Befehlsgewalt für die Polizei der Mozartstadt liegt nicht beim Bürgermeister, sondern beim Landespolizeikommando.
Bezirkshauptmann Reinhold Mayer

Fünf Bezirke und eine Stadt mit Sonderstatus

Salzburg wird dann nur mehr sechs Bezirksgerichte haben. Der sechsten Bezirkshauptmannschaft, nämlich jener im Magistrat der Stadt Salzburg, fehlt die Sicherheitsbehörde zur Vollwertigkeit. Somit hat Salzburg recht betrachtet fünfdreiviertel Bezirkshauptmannschaften. Oder BHs, wie sie keck im Verwaltungsjargon abgekürzt werden. REP_200314_60 (sm)

Salzburg; Flachgau; Gesellschaft
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Daten und Fakten

Kurioses zum Nachlesen

Noch mehr solcher hintergründig-humorvollen Betrachtungen bietet die Serie „Salzburger Grenzfälle“. Die beiden neuesten Bände - oder gleich alle fünf bisher erschienenen Bücher -  können per Mail an landesmedienzentrum@salzburg.gv.at bestellt werden.