Der Europarat

Pionier für Demokratie und Menschenrechte

   

Der Europarat ist eine eigenständige internationale Organisation mit Sitz in Straßburg (nicht zu verwechseln mit dem Rat der Europäischen Union). Seine Hauptaufgabe ist die Stärkung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit in Europa, sein wohl wichtigstes "Produkt", die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die seit 1964 in Österreich im Verfassungsrang steht. Darüber hinaus widmet sich der Europarat der Lösung gesellschaftlicher Probleme wie der Verbrechensbekämpfung, der Anwendung der Gentechnologie, der Ausländerfeindlichkeit, sowie der Bewahrung des europäischen kulturellen Erbes an sich.

Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 in London von 10 Staaten ins Leben gerufen. Während 40 Jahren blieb er eine westeuropäische Organisation. Doch seit dem Umbruch 1989 stellt er die bedeutendste Einrichtung der politischen Zusammenarbeit mit den mittel- und osteuropäischen Staaten dar und umfasst heute 47 Mitglieder und damit 800 Millionen Menschen. Die Entscheidungen im Europarat werden vom Ministerkomitee getroffen, dem eine parlamentarische Versammlung und ein Kongress der Gemeinden und Regionen beratend zur Seite stehen. Für politische Weichenstellungen von grundsätzlicher Bedeutung treffen einander die Staats- und Regierungschefs, wie 1993 beim Wiener und 1997 beim Straßburger Gipfel. Die politischen Gremien werden von einem Sekretariat mit rund 1500 Mitarbeitern unterstützt