Kommission legt Aktionsplan zur Behebung des Arbeits- und Fachkräftemangels in Europa vor

Kommission kündigt 30 Maßnahmen zur Eindämmung des Fachkräftemangels an und fordert Mitgliedstaaten in 20 Bereichen zum Handeln auf

Die EU-Kommission hat am 20. März 2024 einen Aktionsplan zur Behebung des Arbeits- und Fachkräftemangels vorgelegt. Der Aktionsplan enthält Vorschläge für gemeinsame Maßnahmen auf EU-Ebene, für Umsetzungsschritte in den EU-Mitgliedstaaten und seitens der Sozialpartner, um dem zunehmenden Problem in den kommenden Monaten und Jahren zu begegnen. Der Aktionsplan ist Teil der Strategie der EU zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Stärkung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Krisenfestigkeit.

In dem Aktionsplan kündigt die Kommission an EU-Mittel bereitzustellen, mit denen die Arbeit der Sozialpartner zur Behebung von Arbeits- und Qualifikationsdefiziten unterstützt wird. Zugleich fordert die Kommission die Sozialpartner auf,
  • operationelle Projekte einzureichen, die bestehende und erwartete Engpässe beheben können, und
  • ihre Bemühungen im Rahmen des sozialen Dialogs auf die Sektoren zu konzentrieren, in denen der Bedarf am größten ist.
Der Aktionsplan nennt 30 Maßnahmen der Kommission in den folgenden fünf Politikbereichen:
  • Unterstützung der Aktivierung unterrepräsentierter Gruppen auf dem Arbeitsmarkt (z.B. Frauen, Ältere, Menschen mit Migrationshintergrund)
  • Unterstützung der Kompetenzentwicklung sowie der allgemeinen und beruflichen Bildung (z.B. in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Energiewende, Digitaler Wandel, Verteidigung)
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen in bestimmten Sektoren (z.B. Bildung, Pflege, Landwirtschaft, Fernverkehr)
  • Verbesserung der Mobilität von Arbeitskräften und Lernenden innerhalb der EU
  • Anwerbung von Fachkräften aus Drittländern
Hinzu kommen 20 Handlungsaufforderungen an die Mitgliedstaaten und die Darstellung von 27 Absichtserklärungen der Sozialpartner.

Die Kommission kündigt an
  • neue Projekte zur Null-Langzeitarbeitslosigkeit zu finanzieren
  • neue Projekte zur Aktivierung und Aus-, Fort- und Weiterbildung junger Menschen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren (NEET), zu finanzieren
  • mehr Exzellenzzentren für die berufliche Aus- und Weiterbildung zu kofinanzieren (mindestens 100 neue Zentren bis 2027)
  • neue Kompetenzpartnerschaften im Rahmen des Kompetenzpakts einrichten
  • die Erfassung von Daten über aktuell und künftig benötigte Kompetenzen in enger Abstimmung mit den EU-Agenturen zu verbessern
  • Strategien für den Umgang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten zu analysieren, um bewährte Verfahren für Beschäftigte und Arbeitgeber zu ermitteln
  • die Auswirkungen von Rentenreformen zu bewerten, mit denen mehr Möglichkeiten für einen flexiblen Renteneintritt und die Kombination von Renten- und Arbeitseinkommen eingeführt werden
  • ein Peer-Review der nationalen Ansätze zum Umgang mit psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz durchzuführen.

Die Mitgliedstaaten werden von der Kommission dazu aufgefordert,
  • Lehr- und Ausbildungspläne zu überarbeiten, um sie besser auf den Bedarf des Arbeitsmarkts abzustimmen
  • die Sozialleistungssysteme zu reformieren, um Nichterwerbstätigkeitsfallen abzuschaffen und arbeitsfähigen Personen bei der schrittweisen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen
  • Steuerreformen durchzuführen, um die Steuer- und Abgabenbelastung für Zweit- und Geringverdiener zu reduzieren
  • die Digitalisierung der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit weiter voranzutreiben, um die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf einer fairen Grundlage zu erleichtern
  • die Ratsempfehlung „Europa in Bewegung – Lernmobilität für alle“ rasch anzunehmen und umzusetzen
  • sich weiter an Fachkräftepartnerschaften zu beteiligen, um legale Migrationswege zu schaffen

Der Aktionsplan ist eine Folgemaßnahme des Gipfels der Sozialpartner von Val Duchesse vom Jänner 2024. Er wird von der Kommission auch als ein wichtiges Ergebnis des Europäischen Jahres der Kompetenzen (Mai 2023 - Mai 2024) gewertet.
Als Datengrundlage für die Analyse der Kommission diente die jährliche Überprüfung der Beschäftigung und der sozialen Entwicklungen in Europa (ESDE) für das Jahr 2023 zum Thema „Bekämpfung von Arbeitskräftemangel und Qualifikationsdefiziten in der EU“. Diese lieferte umfangreiche Belege und Analysen zum anhaltenden Arbeitskräftemangel und den sich verändernden Qualifikationsanforderungen in der EU.

Nächste Schritte

Die Kommission wird die Fortschritte bei der Umsetzung dieses Aktionsplans im Rahmen des Europäischen Semesters verfolgen. Außerdem wird sie die Mitgliedstaaten im Beschäftigungsausschuss und im Ausschuss für Sozialschutz auffordern, sich regelmäßig mit den europäischen und den nationalen Sozialpartnern über das Thema auszutauschen.