Europäisches Parlament und Rat beschließen Reform des EU-Haushaltes

Am 14. März 2024 haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments der mit dem Rat der EU ausverhandelten politischen Einigung zur Modernisierung der EU-Finanzvorschriften zugestimmt.
Im Rahmen der Revision des EU-Haushaltes werden für den laufenden Mehrjährigen EU-Finanzrahmen bis 31. Dezember 2027 21 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln bereitgestellt, davon fließen 17 Mrd. EUR für die Ukraine.
Die zwischen dem Parlament und dem Rat erzielte Einigung gewährleistet eine stabile mittelfristige finanzielle Unterstützung für die Ukraine und zusätzliche Mittel für die Migration. Außerdem wird ein Mechanismus zur Sicherung der Rückzahlungen im Zusammenhang mit der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität eingeführt, mit der die volkswirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie über nationale Aufbaupläne abgefedert werden.

Verbesserte Transparenz der Vergabe von EU-Förderungen

  • Die überarbeiteten EU-Finanzvorschriften verbessern die Haushaltsführung durch ein solides internes Kontrollsystem und eine neue interoperable Datenbank zur Nachverfolgung von Fondsempfängern. Die neuen Vorschriften greifen für Mittelzuweisungen ab dem 30. Juni 2024. Sie sehen vor, dass die wichtigsten Informationen über die Empfänger von EU-Mitteln auf einer zentralen Website der Kommission veröffentlicht werden.
  • Das Frühwarn- und Ausschlusssystem (Early Detection and Exclusion System - EDES), das für den EU-Haushalt für Risiken wie Betrug und Unregelmäßigkeiten eingesetzt wird, wird künftig auch für die Mittel der „geteilten“ Mittelverwaltung gelten, die ca. 75 % der aus Brüssel in die Mitgliedstaaten gezahlten Rückflüsse aus dem EU-Haushalt ausmachen. Erfasst werden damit künftig auch Zahlungen aus den Regional-, Sozial- und Landwirtschaftsfonds. Ziel ist es, so die Betrugsprävention und das Risikomanagement für die Verwendung von EU-Mitteln in allen Mitgliedstaaten weiter zu stärken.


Bürokratieabbau für geringfügige EU-Zuschüsse

  • Künftig gelten für geringfügige EU-Zuschüsse bis zu einem Wert von 15.000 EUR vereinfachte Verwaltungsvorschriften. Damit soll die EU-Förderung für kleine und mittelgroße Betriebe (KMU) und kleine Antragsteller effizienter eingesetzt werden. Die Maßnahme ist eine der Lehren aus der Corona-Pandemie und dient dem Bürokratieabbau für Antragsteller und deren Durchführungspartner.

EU-Werte, soziale Konditionalität und Nachhaltigkeit werden gestärkt

  • Die Auszahlung von EU-Mitteln ist künftig an soziale Mindeststandards geknüpft, d.h. die Einhaltung grundlegender Beschäftigungs- und Arbeitssicherheitsstandards. Darüber hinaus unterstreicht die aktualisierte Verordnung das Gewicht der Einhaltung der EU-Grundwerte und der Achtung der Grundrechte.
  • Weiters wird in den überarbeiteten Finanzvorschriften künftig der Grundsatz „Do No Significant Harm“ wirksam verankert. Damit wird sichergestellt, dass EU-Förderungen durchgehend ökologisch und sozial nachhaltig wirken.
Weitere Reformen betreffen u.a.
  • eine klare Definition des Begriffs "Krise" und neue Regeln für das Krisenmanagement der EU
  • die Schaffung eines Rechtsrahmens für die Beteiligung der EU an globalen Initiativen, für Sachspenden und für die Beseitigung wettbewerbsverzerrender ausländischer Subventionen
  • die Möglichkeit, Strukturreformen in den Mitgliedstaaten mittels Darlehen zu finanzieren
  • die Einführung einer diversifizierten Finanzierungsstrategie zur Verbesserung der Liquidität von EU-Anleihen einschließlich des Handels mit EU-Emissionszertifikaten
  • eine verbesserte Transparenz und Rechenschaftspflicht durch die Veröffentlichung von Anleihe- und Darlehenstransaktionen.
  • spezifische Maßnahmen zur Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter und der Berücksichtigung des Klimawandels bei EU-Finanzierungen.


Rat und EU-Parlament beschließen Ergänzungen zum EU-Haushalt

Ergänzt wird die Reform des Mehrjährigen Finanzrahmens durch die Verordnungen
  • zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine und
  • für die Einrichtung einer Plattform für Strategische Technologien in Europa (STEP)
Diese erfordern weitere Mittelaufstockungen, um gemeinsam auf aktuelle Krisen mithilfe des EU-Haushaltes reagieren zu können. Den Weg dafür haben die 27 Staats- und Regierungschefs im Zuge des Europäischen Rates am 1. Februar 2024 frei gemacht.

Die zusätzlichen Mittel decken folgende Bereiche ab:
  • Unterstützung für die Ukraine,
  • Migration und die externe Dimension,
  • Investitionen in kritische Technologien als Teil der Plattform für Strategische Technologien für Europa,
  • Zinszahlungen im Zusammenhang mit NextGenerationEU sowie
  • Soforthilfe in Situationen wie Naturkatastrophen und humanitäre Krisen in der EU und weltweit.
Sie werden wie folgt aufgeteilt:
  • 50 Mrd. EUR für die Ukraine-Fazilität (davon werden 17 Mrd. EUR in Form von Finanzhilfen aus dem Mehrjährigen Finanzrahmen reserviert und 33 Mrd. EUR in Form von Darlehen gewährt)
  • 2 Mrd. EUR für Migration und Grenzmanagement
  • 7,6 Mrd. EUR für Nachbarschaft und die Welt
  • 1,5 Mrd. EUR für den Europäischen Verteidigungsfonds im Rahmen des neuen Instruments STEP
  • 2 Mrd. EUR für das Flexibilitätsinstrument
  • 1,5 Mrd. EUR für die Solidaritäts- und Soforthilfereserve
Um die Auswirkungen auf die nationalen Haushalte zu verringern, wird ein Teil dieser Mittel in einer Gesamthöhe von 10,6 Mrd. EUR durch Mittelumschichtungen im laufenden EU-Haushalt abgedeckt.

Was ist die Ukraine-Fazilität?

Die Ukraine-Fazilität wird ein neues spezielles Instrument zur Unterstützung der Erholung, des Wiederaufbaus und der Modernisierung der Ukraine sein, womit gleichzeitig die Reformbemühungen der Ukraine auf ihrem Weg zum EU-Beitritt unterstützt werden.
Sie wird die Budgethilfe der EU für die Ukraine in einem einzigen Instrument bündeln und eine konsequente, vorhersehbare und flexible Unterstützung für die Ukraine im Zeitraum 2024-2027 bieten, die an die beispiellosen Herausforderungen der Unterstützung eines im Krieg befindlichen Landes angepasst ist.

STEP: Plattform für strategische Technologien für Europa

Die Plattform für strategische Technologien für Europa „STEP“ wird Investitionen in den Bereichen digitale Technologien und technologieintensive Technologien (Deep Tech), umweltschonende Technologien und Biotechnologie mobilisieren, um die Souveränität und langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU im Bereich kritischer Technologien zu stärken.
Durch eine Kombination aus finanziellen Anreizen und Maßnahmen zur Erleichterung der Finanzierung von Projekten wird sie Mittel zur Unterstützung kritischer Technologien im Rahmen bestehender EU-Programme und -Fonds – darunter auch Mittel der Kohäsionspolitik, InvestEU, Horizont Europa, der Europäische Verteidigungsfonds, der Innovationsfonds und die Aufbau- und Resilienzfazilität – mobilisieren.
Gemäß der Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat werden im Rahmen von STEP Projekte gefördert, mit denen kritische Technologien entwickelt und hergestellt sowie die entsprechenden Wertschöpfungsketten in den Bereichen
  • digitale Technologien und technologieintensive Innovationen,
  • umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien sowie
  • Biotechnologien, einschließlich Arzneimittel
gestärkt werden. Bei strategischen Projekten im Rahmen der Netto-Null-Industrie-Verordnung oder der Verordnung zu kritischen Rohstoffen wird davon ausgegangen, dass sie zu den STEP-Zielen beitragen. Um die Verwendung von Mitteln aus dem Kohäsionsfonds (v.a. EFRE) für STEP zu erleichtern, wird es beispielsweise möglich sein, für entsprechende Projekte, die aus den Struktur- und Investitionsfonds finanziert werden, einen einmaligen Vorfinanzierungssatz von 30% zu nutzen und rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023-2024 einen Kofinanzierungssatz von 100 % anzuwenden. Für STEP-Investitionen gilt dabei eine Finanzierungsobergrenze von 20 % der ursprünglichen nationalen Zuweisung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Nächste Schritte

Die Änderungen an der Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens treten am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Unioin in Kraft. Sie gelten rückwirkend ab dem 1. Jänner 2024. Die Verordnungen zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine und der STEP treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.