Betrieb von Drohnen wird ab 2023 EU-weit einheitlich geregelt

Mitgliedstaaten können bereits vorher mit ersten Umsetzungen beginnen

Am 22. April 2021 hat die Europäische Kommission drei neue Durchführungs-Verordnungen für den Betrieb von Drohnen veröffentlicht, die

und 

betreffen. Das Regelungspaket wird ab dem 26. Jänner 2023 gelten.

U-Space“ ist die EU-Bezeichnung für unbemanntes Verkehrsmanagement (UTM). Erfasst werden damit eine Reihe neuer digitaler und automatisierter Dienste sowie Verfahren, mit denen der sichere Zugang zum Luftraum für Drohnen unterstützt werden soll. Mit den Verordnungen erhalten Drohnenbetreiber die Möglichkeit, komplexere Operationen über größere Entfernungen durchzuführen, insbesondere im überfüllten, niedrigen Luftraum (unter 120 Meter) und wenn sie außer Sichtweite sind. Die U-Space-Verordnungen sind Teil der „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität“ (Anhang), die den Grundstein dafür legt, wie das EU-Verkehrssystem seine grüne und digitale Transformation erreichen kann und widerstandsfähiger gegen zukünftige Krisen wird.

Der erste, EU-weit harmonisierte U-Space-Rahmen ist ab Jänner 2023 anzuwenden. Die Mitgliedstaaten können jedoch bereits vor diesem Datum mit ersten Umsetzungen beginnen.

Es ist vorgesehen, dass der EU-Rahmen für Drohnenverkehr im U-Space mit dem Voranschreiten der Technik weiterentwickelt wird. Während der anfängliche U-Space-Rahmen den Drohnen- und traditionellen Luftverkehr aus technischen, rechtlichen und betrieblichen Gründen getrennt behandelt, ist es vorstellbar, dass diese Trennung zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgehoben werden kann.
Langfristig soll damit die vollständige Integration aller Verkehrsarten in einem gemeinsamen Luftraum (mit gemeinsamen Regeln und vollständiger Luftraum, mit gemeinsamen Regeln und vollautomatischen und digitalen Verkehrsmanagementlösungen) angestrebt werden.
 
Drohnen werden im Land Salzburg in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt. So dienen sie der Feststellung von Schäden nach Naturkatastrophen; ausgestattet mit einem Laser können die Geräte zur Kontrolle von Gletschern und der Stabilität von Gebirgswänden oder, ausgestattet mit einer Wärmekamera, für die Kontrolle von Brandherden nach einem gelöschten Waldbrand eingesetzt werden.