Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft
Der Begriff Umweltschutz vereinigt viele verschiedene Teilgebiete in sich, sowohl in der Gesetzgebung als auch im Vollzug besteht eine Aufteilung auf viele verschiedene Normen, Organe bzw. Behörden. Nähere Informationen: Umweltschutz Land Salzburg
Der Naturschutz setzt sich ebenfalls aus vielen Teilgebieten zusammen: Detailinformationen
Das Wasserrecht ist ein Instrumentarium zur wasserwirtschaftlich sinnvollen Regelung verschiedener Wassernutzungen, zur Gewässerreinhaltung und zum Schutz vor schädlichen Auswirkungen von Hochwasser.
Wenn Sie ein Gewässer benutzen oder verändern wollen oder Gefahren und Beeinträchtigungen vorliegen, so wenden Sie sich an die Wasserrechtsbehörde.
Hier finden Sie die aktuellen Formulare bzw. Mustersatzungen und Vorlagen.
Kontakt
Bezirkshauptmannschaft Hallein
Tel.: +43 6245 796 - 0
E-Mail: bh-hallein@salzburg.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung
Tel.: +43 5 7599-57
E-Mail: bh-sl@salzburg.gv.at
Bezirkshauptmannschaft St. Johann
Tel.: +43 5 7599-6276
E-Mail: bh-st-johann@salzburg.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Tamsweg
Tel.: +43 6474 6541-0
E-Mail: bh-tamsweg@salzburg.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Zell am See
Tel.: +43 6542 760-0
E-Mail: bh-zell@salzburg.gv.at