Baurecht

Baubewilligung

Die Vollziehung der örtlichen Baupolizei fällt grundsätzlich in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde. Allerdings ist auf Grundlage verschiedener Baudelegierungsverordnungen die Bezirkshauptmannschaft für die Durchführung bestimmter baurechtlicher Verfahren zuständig. Die Delegierung ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt und ist meist abhängig vom Zweck der Bauführung oder der Art des Antrags (z.B. gewerbliche Betriebsanlagen, öffentlicher Bau).

Einem Ansuchen um Baubewilligung sind die gesetzlich vorgesehenen Einreichunterlagen (§§ 4 und 5 Baupolizeigesetz 1997) in fünffacher Ausfertigung anzuschließen.

Für die Vorbesprechung einreichreifer Projekte ist ein Projektsprechtag eingerichtet, eine telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich.

Bauplatzerklärung

Auch die Zuständigkeit für die Erteilung von Bauplatzerklärungen ist teilweise – wiederum meist abhängig vom Zweck der Bauführung oder der Art des Antrags – durch Baudelegierungsverordnungen aus dem eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde auf die Bezirkshauptmannschaft übertragen.

Formulare

Baurecht
Antrag (Online und PDF)
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Baubewilligung - Ansuchen   

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Baubewilligung - Ansuchen im vereinfachten Verfahren   

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Bauvollendungsanzeige   

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Z1 - Zustimmung zu einer bewilligungspflichtigen Maßnahme    elektronischer Antrag

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Z2 - Zustimmung zu einer baulichen Maßnahme    elektronischer Antrag

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Kontakt

Bezirkshauptmannschaft Hallein
Tel.: +43 57599 60
E-Mail: bh-hallein@salzburg.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung
Tel.: +43 57599-57
E-Mail: bh-sl@salzburg.gv.at

Bezirkshauptmannschaft St. Johann
Tel.: +43 57599-62
E-Mail: bh-st-johann@salzburg.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Tamsweg
Tel.: +43 57599-65
E-Mail: bh-tamsweg@salzburg.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Zell am See
Tel.: +43 57599-67
E-Mail: bh-zell@salzburg.gv.at