Betriebsanlagen

Für die Errichtung und den Betrieb einer gewerblichen Betriebsanlage ist eine Genehmigung der Bezirkshauptmannschaft erforderlich. Auch die Änderung einer genehmigten Betriebsanlage ist genehmigungspflichtig.

Einem Ansuchen sind die gesetzlich vorgesehenen Einreichunterlagen (insbesondere § 353 Gewerbeordnung 1994) in vierfacher Ausfertigung anzuschließen (Übersichtsblatt Einreichunterlagen).

Für die Vorbesprechung einreichreifer Projekte ist ein Projektsprechtag eingerichtet, eine telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich.

Formulare

Betriebsanlagen Information
Antrag (Online und PDF)   
​Datenschutz
Betriebsanlagen - Ansuchen um gewebebehördliche Genehmigung    Leistungsbeschreibung elektronischer Antrag Druckversion PDF-Datei
Allgemeiner Antrag an die Bezirkshauptmannschaft   

elektronischer Antrag



Kontakt

Bezirkshauptmannschaft Hallein
Tel.: +43 57599 60
E-Mail: bh-hallein@salzburg.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung
Tel.: +43 57599-57
E-Mail: bh-sl@salzburg.gv.at

Bezirkshauptmannschaft St. Johann
Tel.: +43 57599-62
E-Mail: bh-st-johann@salzburg.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Tamsweg
Tel.: +43 57599-65
E-Mail: bh-tamsweg@salzburg.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Zell am See
Tel.: +43 57599-67
E-Mail: bh-zell@salzburg.gv.at