Dabei soll Planungssicherheit bei Neubewilligungen und bevorstehenden Wiederverleihungen hergestellt werden.
Die Unterlagen wurden unter der Leitung von Dipl. Ing. Thomas Eistert, Wasser Land Salzburg, in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Bundesländern, dem Lebensministerium (Oberste Wasserrechtsbehörde, Staubeckenkommission, Wildbach- und Lawinenverbauung) und mit Unterstützung durch externe Experten ausgearbeitet. Der Fachverband der Seilbahnen und die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten wurden als Interessensvertreter eingebunden.
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Band 1 | Bewilligung und Überprüfung von Neuanlagen |
Band 2 | Wiederverleihungsverfahren von bestehenden Wasserrechten |
| Wiederkehrende Überprüfung |
Bezug des Leitfadens für das wasserrechtliche Behördenverfahren von Beschneiungsanlagen in gedruckter Form:
Land Salzburg - Abteilung Wasser
Elfriede Dammelhart, Tel. 0662/8042-4497, Email: elfriede.dammelhart@salzburg.gv.at