Historische Fahrzeuge (Oldtimer)



Anforderungen:

  • Das Fahrzeug muss erhaltungswürdig und im Originalzustand sein. Das bedeutet:
    • Baujahr 1955 oder davor oder
    • Baujahr nach 1955 und in der entsprechenden Liste des BMVIT eingetragen. In diese Liste (EUROTAX) werden in Zukunft Fahrzeuge mit einem Baujahr nach 1980 nur aufgenommen, wenn sie ein Alter von mindestens 30 Jahren aufweisen.
  • Das Fahrzeug muss zumindest einen guten Allgemeinzustand haben (voll fahrbereit, nur unbedeutende Mängel, keine nennenswerten Rostschäden). Fahrzeug wird klassifiziert eingestuft: Wertskala 1 - Exzellenter Originalzustand, Wertskala 2: Sehr guter Originalzustand, Wertskala 3: Guter Allgemeinzustand, Wertskala 4 und 5 können nicht zu einer Einstufung als historisches Fahrzeug herangezogen werden.


Auswirkungen:

  • Es besteht die Möglichkeit einer günstigeren Versicherung. Für diesbezügliche Informationen wenden Sie sich bitte an ihre Versicherung.
  • Bei historischen Fahrzeugen, muss die “Pickerl”-Überprüfung nur alle 2 Jahre durchgeführt werden.
  • Die Verwendung von historischen Kraftwagen wird auf 120 Tage und auf 60 Tage bei historischen Krafträdern beschränkt. Zum Nachweis sind fahrtenbuchähnliche Aufzeichnungen zu führen.
  • Nachrüstpflichten: Krafträder - mind. 1 Rückblickspiegel und mind. 1 Bremslicht. Kraftwagen - Scheinwerfer europäischer Bauart, Bremsleuchten rote Farbe, Fahrtrichtungsanzeiger vorne und hinten gelbrote (orange) Farbe, Begrenzungsleuchten vorne weiße Farbe, ab Erstzulassungsdatum 1.1.1968 - vorne Sicherheitsgurte. Für alle Kraftfahrzeuge - Betriebsgeräusch max. 89 dB(A), Nahfeldpegel max. 100 dB(A).


Die gesetzliche Grundlage hierfür findet man im Kraftfahrgesetz 1967 unter §34.


Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweis,
  • Vollmacht (doc, 27 KB), wenn der Fahrzeugbesitzer/in nicht selbst kommt.
  • Ausländische Fahrzeugdokumente (Fahrzeugbrief, Typenschein, Betriebsanleitung)
  • Eventuell technisches Datenblatt des Herstellers (Generalimporteur)
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Verzollungsnachweis (wenn das Fahrzeug aus dem EU-Ausland importiert wurde)
  • Wenn die Originalfahrzeugdokumente nicht mehr verfügbar sind:
    • Eigentumsnachweis (eidesstaatliche Erklärung)
    • Dokument oder Sachverständigen-Gutachten, aus dem die Fahrzeugdaten ersichtlich sind
  • Fotos: zwei Stück (digital oder ausgearbeitetes Foto) von vorne schräg links maximal 9 x 13 cm. und zwei Stück (digital oder ausgearbeitetes Foto) von hinten schräg rechts maximal 9 x 13 cm.
  • Formular: Mindeststandard für ein Gutachten „Historisches Kraftfahrzeug“ ausgefüllt von einem Sachverständiger für historische Fahrzeuge (in der Unterkategorie "Kraftfahrzeug")


Wichtig:

  • Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
  • Bei Eigenimport aus dem EU-Ausland nicht auf die Steuern vergessen. Historische Kraftfahrzeuge die 30 Jahre oder älter sind unterliegen zur Zeit keiner Normverbraucherabgabe (NOVA). Ihr·Finanzamt hilft ihnen gerne weiter.


Kosten:

Die Kosten für die Genehmigung betragen ca. € 160,-.


Terminvereinbarungen unter: +43662 8042-5353