Schwere Anhänger



Unter einem schweren Anhänger versteht man einen Anhänger, dessen höchst zulässiges Gesamtgewicht (aus dem Zulassungsschein ersichtlich) über 750 kg liegt.


Der Anhänger braucht eine eigene Bremse

  • Der Anhänger braucht 1 Unterlegskeil


Achtung!

Bitte beachten Sie die technischen Anforderungen der Fahrzeuge wie beispielsweise die Anhängelasten (ersichtilich im Zulassungsschein oder im Genehmigungsdokument).


Gewichtsverhältnisse bei Führerschein B OHNE E:

Eigengewicht PKW : höchst zulässiges Gesamtgewicht Anhänger = 1 : 1 (max.)

und höchst zulässiges Gesamtgewicht PKW + höchst zulässiges Gesamtgewicht Anhänger = max. 3500 kg


Wichtig:

Beim Ziehen von schweren Anhänger gelten andere Geschwindigkeitsbeschränkungen. Wenn die Summer der höchst zulässigen Gesamtgewichte unter 3.500 Kg liegt, gelten folgende Geschwindigketisbeschränkungen:


Gewichtsverhältnisse bei Besitz des Führerscheines  B+E:


Dies gilt nur, wenn der Anhänger nur mit einer Auflaufbremse ausgestattet ist.

höchst zulässiges Gesamtgewicht PKW + tatsächliches Gewicht (Gesamtgewicht) Anhänger = maximal 1 : 1


Bei geländegängigen Kfz (Zulassungsschein Kürzel M1G oder N1G) höchst zulässiges Gesamtgewicht geländegängiger PKW : Gesamtgewicht Anhänger

= maximal 1 : 1,5


Wichtig:

Außerdem gelten für das Ziehen von schweren Anhängern, wenn die Summer der höchst zulässigen Gesamtgewichte über 3.500 Kg liegt, folgende Geschwindigketisbeschränkungen: