Der Aufgabenbereich des Sachverständigendienstes für Seilbahntechnik umfasst die Erstellung von Gutachten in behördlichen Genehmigungs- und Überprüfungsverfahren. Die Tätigkeiten reichen von Projektsvorbegutachtungen und –besprechungen über die Durchführung von Lokalaugenscheinen bis zur gutachterlichen Beurteilung des Verfahrensgegenstandes.
Entsprechend der Art oder Größenordnung des geplanten Vorhabens können auch zusätzliche technische Beurteilungen erforderlich werden, um die Auswirkungen auf und von Seilbahnanlagen beurteilen zu können.
Nach erteilter Genehmigung des geplanten Projektes und erfolgter Realisierung werden die von den Projektanten und Herstellern errichteten Seilbahnanlagen einer technischen Abnahme unterzogen.
Nachstehende Anlagentypen werden vom Referat Maschinenbau und Elektrizitätswesen, im Bereich Seilbahntechnik betreut:
Kuppelbare Sesselbahnen
Fixgeklemmte Sessellifte
Materialseilbahnen mit und ohne Werksverkehr
Standseilbahnen mit und ohne Werksverkehr
Schlepplifte
Beschneiungsanlagen
Flutlichtanlagen
Rodelbahnen
0043662 8042-4597 oder 0043664 4130548 Ing. Franz Hafellner
0043662 8042-4445 oder 0043664 5901605 Ing. Norbert Wenger