Beauftragung

Landeslabor Salzburg

Als Servicestelle dient das Landeslabor vor allem allen Behörden und Fachstellen des Amtes sowie den Bezirksverwaltungsbehörden. Das Landeslabor nimmt vor allem Aufgaben wahr, die von privaten Labors nicht erledigt werden können. Eine Konkurrenzierung privater Labors findet nicht statt.

Vorrang in der Bearbeitung haben:

  • Unfall- und Katastropheneinsätze sowie Gefahrenabwehr
  • Vollzug von Aufgaben der Hoheitsverwaltung
  • Aufgaben im Landesinteresse (zum Beispiel Umweltbeobachtung)


Analysenproben werden qualitätsgesichert nach folgenden Vorgaben untersucht:

  • Überprüfung gesetzlich vorgegebener Richt-, Schwellen- und Grenzwerte
  • Untersuchung von umweltrelevanten Proben auf ihr Gefahrstoffpotenzial
  • Überwachung von Umweltproben nach speziellen Kriterien