Altlastenmanagement

Rechtsgrundlage

Altlastensanierungsgesetz (ALSAG, BGBl. Nr. 299/1989 idgF)

Ablauf und Maßnahmen

Die Finanzierung der Altlastensanierung erfolgt über die Einhebung des Altlastenbeitrages. 85 % dieser Mittel stehen für Sanierungen zur Verfügung. Die restlichen 15 % werden im Wesentlichen für die Erfassung und Untersuchung von Altstandorten und Altablagerungen verwendet.
Die Untersuchungen werden durch die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus veranlasst und finanziert. Die Ausführung erfolgt durch den Landeshauptmann in mittelbarer Bundesverwaltung.
Nach Abschluss der Untersuchungen erfolgt eine Beurteilung des Gefährdungspotentials auf Bundesebene. Für sanierungsbedürftige Altlasten geht die behördliche Zuständigkeit auf den Landeshauptmann über.

Altlastenatlas und Verdachtsflächenkataster

Informationen zu Altlastenuntersuchungen und -sanierungen sind allgemein zugänglich. Das Verdachtsflächenkataster wird als Datenbank geführt, wobei Abfragen über Eingabe einzelner Grundstücksnummern möglich sind.

Nützliche Links