Inhalt
Als
Unterstützung für die Gemeinden hat die Abteilung 5 des Amtes der Salzburger
Landesregierung einen Leitfaden für die Erstellung und Überarbeitung von
Abfuhrordnungen gestaltet.
Dieser Leitfaden fasst alle abfallrechtlich
relevanten Bestimmungen zusammen und verdeutlicht jene Definitionen und
Vorgaben, die bereits durch den Landesgesetzgeber (bzw Verordnungsgeber)
getroffen wurden und somit nicht mehr in der Abfuhrordnung der Gemeinde
festgelegt werden müssen/dürfen.
Letzte Änderung: 2018-08-22