Parallelsammlung von Altstoffen

LEITFADEN für die Umsetzung des "Verbotes der Parallelsammlung von Altstoffen aus Siedlungsabfällen" - §11 Abs 4 und 5 S.AWG

​Mit dem „Verbot der Parallelsammlung von Altstoffen aus Siedlungsabfällen" wurde ein wichtiges und berechtigtes Anliegen vieler Gemeinden und Verbände im Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz verankert (§ 11 Abs 4 und 5 Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz). Daher wurde in Abstimmung mit dem Salzburger Gemeindeverband seitens der Abt. 5 Natur- und Umweltschutz, Gewerbe ein Leitfaden für die praktische Umsetzung des "Verbotes der Parallelsammlung von Altstoffen aus Siedlungsabfällen" erstellt, welcher den Gemeinden einen Überblick über die Vollziehung des neuen § 11 Abs 4 und 5 S.AWG geben soll. Zur Entlastung bzw. Erleichterung der Gemeinden bei ihrer Tätigkeit wurden in den Leitfaden auch Musterschreiben bzw. Musterbescheide eingearbeitet.