Bei der Aufnahme in ein Seniorenheim gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Das heißt: Die Bewohnerinnen und Bewohner werden nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung aufgenommen.
Für die Aufnahme in einem Seniorenheim ist der jeweilige Rechtsträger oder die Verwaltung des Hauses (Heimleitung) zuständig.