Preise und Stipendien

in der Fördersparte Musik

Großer Kunstpreis des Landes Salzburg für Musik

  • Dotation: 15.000 Euro
  • Der große Kunstpreis des Landes Salzburg wird seit 2001 alternierend für Literatur, bildende Kunst, darstellende Kunst und Musik vergeben. (nächste Ausschreibung für Musik: 2024)
  • Im Bereich Musik vergibt das Land Salzburg diesen Preis an einen Komponisten oder eine Komponistin mit Verdiensten und Präsenz in der Salzburger Musikszene,
  • für ein konsequentes und kontinuierliches künstlerisches Schaffen
  • und als Auszeichnung für ein bisheriges kompositorisches Gesamtwerk.
  • Die in Frage kommenden Komponistinnen und Komponisten sollen einen biografischen Bezug zu Salzburg aufweisen, also in Salzburg geboren sein oder hier leben und wirken oder hier länger gelebt und gewirkt haben.
  • Es ist keine Einreichung möglich. Die Auswahl der Preisträgerin oder des Preisträgers erfolgt in einem zweistufigen Verfahren unter Einbindung von Salzburger Musik-Einrichtungen. Diese können Nennungen abgeben.
  • Eine unabhängige Fachjury schlägt dann die/den Preisträger/in vor.


Elektronik-Land – Preis des Landes Salzburg für elektronische Musik

  • Dotation: 9.000 Euro (biennal, nächste Ausschreibung 2024)
  • Elektronik-Land wird in Kooperation mit der ARGEkultur Salzburg durchgeführt.
  • Mit dem Preis werden junge Komponierende und Produzierende mit einem besonders innovativen Zugang im Umgang mit elektronischer Musik gefördert.
  • Zentrale Kriterien für die Vergabe der Preise sind eine konzeptionelle und formale Innovation, eigenständiges Sounddesign und eine professionelle technische Umsetzung.


Jahresstipendium für Musik (Komposition, Improvisation)

  • Dotation: 12.000 Euro
  • Zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern im Bereich Musik (Komposition und Improvisation) vergibt das Land Salzburg über Vorschlag einer unabhängigen Jury ein Jahresstipendium in Höhe von 12.000 Euro.
  • Es können Künstlerinnen und Künstler mit biographischem Bezug zu Salzburg (Geburtsort, Wohnort, Studienort, Arbeitsplatz etc.) einreichen. Dieser ist expliziert darzulegen.
  • Durch die Vergabe des Jahresstipendiums können sich Künstlerinnen und Künstler ein Jahr lang verstärkt der künstlerischen Arbeit und Weiterbildung widmen.
  • Einzureichen sind eine Beschreibung des Vorhabens, das mit dem Jahresstipendium umgesetzt werden soll, ein Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang sowie der finanziellen und beruflichen Situation, eine Werkliste, bisherige Projekte und mindestens vier Werke (Partitur oder Tonträger).