Strahlenschutz bei AKW-Unfällen

Die Zuständigkeiten im Fall einer radiologischen Notstandssituation sind auf Bund und Länder aufgeteilt. Das BMK hat im Fall einer radiologischen Notstandssituation die Lage zu evaluieren und unter Mitwirkung des BMSGPK Maßnahmen zu empfehlen. Der Landeshauptmann hat auf Basis der Empfehlungen des Bundes die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.

Dazu gibt es unter anderem einen Strahlenalarmplan Salzburg (SAPS) sowie einen detailliert ausgearbeiteten Maßnahmenkatalog.