Landesheime und Landesanstalten

Das Land Salzburg ist in der sozialen Wohlfahrt auch selber Rechtsträger von betriebsähnlichen Einrichtungen, die kurz als Landesheime bezeichnet werden.

Ergänzend zum Dienstleistungsangebot zahlreicher Organisationen in der sozialen Wohlfahrt erfüllen unsere Landesheime ihren Versorgungsauftrag für Menschen mit besonderen Bedürfnissen dort, wo auf Grund der Schwere der Pflegebedürftigkeit oder eines landesweiten Koordinationsbedürfnisses oder wo aus historisch gewachsener Aufgabenzuordnung, das Land mit einer eigenen betriebsähnlichen Einrichtung gefordert und/oder sinnvoll vertreten ist.

Welche Aufgabe konkret bewältigt wird und welche zeitgemäße Betreuungskonzepte wir anwenden, davon überzeugen Sie sich am besten durch einen Besuch in unseren Einrichtungen.