Rechtliche Informationen

 Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 – FrÄG 2018

Nationalrat

Das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 enthält ein Bündel von Maßnahmen, welche in verschiedene Gesetze (zB Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Fremdenpolizeigesetz, Asylgesetz, Staatsbürgerschaftsgesetz, Grundversorgungsgesetz-Bund..) eingearbeitet wurden und größtenteils mit 1. September 2018 in Kraft getreten sind.

Diese Maßnahmen umfassen insbesondere:

  • Verlängerung der Wartezeit auf die Staatsbürgerschaft für Asylberechtigte von 6 auf 10 Jahre
  • Auftrag zur Auswertung von Datenträgern, Auswertung von Datenträgern, Herstellung von Sicherungskopien durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zum Zwecke der Bestimmung des für das Asylverfahren zuständigen Staates
  • Sicherstellung von Beweismitteln und Bargeld (bis zu 840 €, dieser Betrag erhöht sich wenn Unterhaltspflichten  vorliegen, und bei unverhältnismäßigem Aufwand für Umrechnung des vorgefundenen Geldwertes besteht die Möglichkeit für die Sicherheitskräfte, das gesamte mitgeführte Bargeld sicherzustellen und dem BFA zu übermitteln) bei Asylwerbenden zum Zwecke der Feststellung der Identität, Reiseroute oder Fluchtgründe und dergleichen
  • Bei Verdacht, dass die Antragstellung auf Asyl lediglich zur Verzögerung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme erfolgt, kann die Festnahme/Maßnahme aufrechterhalten werden, jedoch ist dies dem Betreffenden sogleich mitzuteilen
  • Asylwerbende sind verpflichtet, aus ihrem sichergestellten Bargeld einen Anteil an den täglichen Betreuungskosten (Grundversorgung) zur Verfügung zu stellen.
  • Beträge, die seitens des Bundes bis zur Beendigung der Versorgung nicht verbraucht worden sind, hat der Bund zu refundieren, sofern dies nicht aus den vom Asylwerbenden zu vertretenden Gründen unmöglich ist.

Fremdenrechtsänderungsgesetz II 2017
Am 1. November 2017 traten einige Änderungen im Asylverfahren in Kraft.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen - zusammengestellt von der ASYLKOORDINATION Österreich.
Artikel 3: Änderung des Asylgesetzes 2005, enthält die Anordnung der Unterkunftnahme und die Wohnsitzbeschränkung
Artikel 4: Änderung des BFA-Verfahrensgesetzes enthält die rechtswirksame Zustellung von Schriftstücken durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und die Rückkehrberatungsgespräche.