Gleichbehandlung/Antidiskriminierung

Diskriminierung ist jede Form der ungerechtfertigten Benachteiligung oder Ungleichbehandlung von einzelnen Personen oder Gruppen aufgrund verschiedener wahrnehmbarer Merkmale (zB Alter, ethnische Zugehörigkeit oder Behinderung) bzw. nicht unmittelbar wahrnehmbarer Merkmale (zB Weltanschauung, Religion oder sexuelle Orientierung). Auch die Anstiftung zu Diskriminierung ist verboten.

Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Diskriminierung:

  • Direkte bzw. unmittelbare Diskriminierung - wenn eine Person ausschließlich wegen ihres Geschlechts oder Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, ethnischen Herkunft, Weltanschauung oder Religion unterschiedlich behandelt wird, obwohl es dafür keine sachliche Rechtfertigung gibt, dann spricht man von einer unmittelbaren Diskriminierung.
  • Indirekte bzw. mittelbare Diskriminierung - wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften bestimmte Personen schlechter behandeln und es dafür keine sachliche Rechtfertigung gibt, handelt es sich um mittelbare Diskriminierung.

Beispiel: In einer Dienststelle, in dem überwiegend Frauen in Teilzeit arbeiten, werden Teilzeitkräfte von einer Weiterbildungsmöglichkeit oder Gehaltszulage ausgeschlossen. Folglich liegt hier eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor.

Diskriminierung liegt aber auch vor, wenn eine neutrale Regelung aus Gründen der zuvor genannten Merkmale missbraucht wird, um Personen oder Personengruppen in besonderer Weise zu benachteiligen.
Beispiel: Für einen Dienstposten werden perfekte EDV-Kenntnisse verlangt, obwohl im eigentlichen Arbeitsbereich einfach Kenntnisse ausreichen.


Belästigung ist die Einschüchterung, Anfeindung oder Beleidigung wegen eines der in der Definition genannten Merkmale. Belästigung liegt vor, wenn im Zusammenhang mit einem zuvor genannten Merkmal einer Person gegenüber ein Verhalten gesetzt oder ein Umfeld geschaffen wurde, das

  • als Einschüchterung, Anfeindung, Erniedrigung oder Beleidigung anzusehen ist,
  • die Würde dieser Person verletzt und/oder
  • von dieser Person als unerwünscht, unangebracht oder anstößig angesehen wird.

Beispiele:
Es wird eine E-Mail mit rassistischem Inhalt im Amts-Outlook verbreitet.