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Aktuelle EU-Konsultationen

Steuergerechtigkeit für die digitale Wirtschaft

Mit der Konsultation holt die EU-Kommission Anregungen und Meinungen von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Organisationen ein, die an der Entwicklung der Versteuerung der digitalen Wirtschaft interessiert sind.
Die Körperschaftssteuer basiert auf dem Prinzip "Gewinne sollen dort versteuert werden, wo der Nutzen entsteht". Die derzeitigen Regelungen führen jedoch oft zu Fehlausrichtungen angesichts des Orts der Entstehung des Nutzens einer wirtschaftlichen Aktivität und des Orts der Entstehung der entsprechenden Steuer. Dies resultiert daraus, dass viele digitale Unternehmen nicht in dem Land ansässig sind, in dem die Steuern zu entrichten wären, oder dass sie ihre Gewinne nicht dort versteuern, wo die damit im Zusammenhang stehenden digitalen Aktivitäten stattgefunden haben. Mit der Konsultation soll eine Vorgehensweise für eine fairere und effektivere Besteuerung der digitalen Wirtschaft definiert werden, die außerdem das EU-Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit am digitalen Binnenmarkt fördern soll.

Die Einreichfrist endet am 3. Jänner 2018.

Breiterer Zugang zu zentralen Bankkontenregistern für Strafverfolgungsbehörden

Zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Verbrechen könnte es ratsam sein, den Zugang zu zentralen Bankkontenregistern auch auf andere Ermittlungsbehörden (neben jenen, die für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständig sind) auszuweiten. Im Rahmen dieser Umfrage sollen Stellungnahmen zu möglichen neuen EU-Rechtsvorschriften eingeholt werden, die den Zugang zu zentralen Bank- und Zahlungskontenregistern auf bestimmte Behörden ausweiten, um die Aktivitäten organisierter krimineller und terroristischer Gruppen zu unterbinden.
Die EU-Kommission ist an Beiträgen von Bürgerinnen und Bürgern aus EU-Ländern und Drittstaaten, die Inhaber (oder Zeichnungsberechtigte) eines Bankkontos sind, Behörden, internationalen und regionalen Organisationen, Strafverfolgungsbehörden, aus dem Bankensektor, von Verbraucherverbänden und der Zivilgesellschaft interessiert.

Die Teilnahme an der Konsultation ist bis zum 9. Jänner 2018 möglich.
Direktlink zum Fragebogen © Europäische Union



Elektronische Frachtdokumente

Die EU-Kommission prüft derzeit Optionen einer politischen Initiative, deren Ziel es ist, das volle Potenzial elektronischer Frachtdokumente im Güterverkehr zu erschließen. Denn bei den meisten Beförderungen in der EU werden noch Beförderungsdokumente in Papierform verwendet. Es wird aber geschätzt, dass der Übergang von Dokumenten in Papierform zu elektronischen Dokumenten dank einer Vereinfachung der Verwaltung, Kostenersparnissen und mehr Effizienz signifikante Vorteile für die Vertreter der Branche haben könnte.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und Unternehmen können mittels dieser Konsultation ihre Standpunkte und Anliegen zur Verwendung elektronischer Dokumente im Güterverkehr vorbringen. Ziel dieser Initiative ist es, den elektronischen Austausch von Beförderungsdokumenten/Daten zu fördern, insbesondere im Kontext multimodaler und grenzüberschreitender Beförderungen.

Die Einreichfrist endet am 18. Jänner 2018.

Direktlink zum Fragebogen © Europäische Union

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