GAP-Vorschriften werden vereinfacht

EU-Haushaltsregeln für Direktzahlungen, Entwicklung des ländlichen Raums, gemeinsame Marktorganisation und horizontale Vorschriften werden schlanker

Am 16. Oktober 2017 haben die im Sonderausschuss Landwirtschaft vertretenen 28 EU-Mitgliedstaaten die am 12. Oktober 2017 mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung über die sogenannte „Omnibus-Verordnung" bestätigt.
Den Vereinfachungsvorschlag für die EU-Haushaltsvorschriften hatte die EU-Kommission im September 2016 vorgelegt. Der erfolgreiche Abschluss des Ordentlichen EU-Gesetzgebungsverfahrens im Europäischen Parlament und im Rat gehört zu den Prioritäten des estnischen Ratsvorsitzes, der von Juli bis Dezember 2017 läuft.

Mit der nun bevorstehenden Novelle wird die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) durch eine Reihe technischer Verbesserungen an den vier GAP-Verordnungen für Direktzahlungen, Entwicklung des ländlichen Raums, gemeinsame Marktorganisation und "horizontale" Verordnung vereinfacht. Insgesamt werden damit die Haushaltsordnung für die Ausführung des Haushaltsplans der EU sowie 15 sektorspezifische Gesetzgebungsakte in unterschiedlichen Bereichen geändert.

Die politische Einigung muss als nächstes im Europäischen Parlament und im Rat formal beschlossen werden.

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