EU-Kommission legt Vorschlagspaket für Kapitalmarktunion vor

EU-weite Konsultation zu Nachhandelsmärkten und Kapitalmarktunion läuft bis 15. November 2017

Festigung und vertiefte Vernetzung der europäischen Finanzaufsicht der Kapitalmarktunion angestrebt


Am 20. September 2017 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag vorgelegt, mit dem die europäische Finanzaufsicht gestärkt werden soll. Dafür sollen die Finanzmärkte stärker vernetzt werden. So soll der Weg zur Kapitalmarktunion geebnet werden. Die EK erwartet, dass die von ihr vorgeschlagenen Reformen des EU-Finanzmarktes zu einer Festigung von Beschäftigung, Wachstum und Investitionen am EU-Binnenmarkt und zu einer Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion führen.
Mit den Vorschlägen sollen die Mandate, die Lenkungsstruktur und die Finanzierung der europäischen Aufsichtsbehörden für Banken (EBA), für Wertpapiere und Finanzmärkte (ESMA) sowie für Versicherungen und Altersversorgung (EIOPA) gestärkt werden. Um die einheitliche Anwendung der EU-Vorschriften sicherzustellen und eine echte Kapitalmarktunion zu fördern, soll die ESMA zudem direkte Aufsichtsbefugnisse in spezifischen Finanzsektoren erhalten. Schließlich schlägt die Kommission gezielte Änderungen an der Zusammensetzung und Organisation des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) vor, der die Risiken für die Stabilität des Finanzsystems als Ganzes überwacht.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat derzeit noch ihren Sitz in London. Im Zuge des Brexit hat sich Österreich um die Verlagerung der EU-Agentur nach Wien beworben (vgl. Europa Spezial Nr. 5).

Die Vorschläge der Kommission werden nun im Europäischen Parlament und im Rat erörtert.

Nachhandelsmärkte und Kapitalmarktunion: Abbau von Hindernissen und Strategie für die Zukunft

Gleichzeitig holt die Europäische Kommission mit einer EU-weiten Konsultation Anregungen und Erfahrungen von Interessensträgern und Bürgerinnen und Bürgern dazu ein, wie es aktuell um die so genannten Nachhandelsmärkte am EU-Binnenmarkt bestellt ist.

Nachhandelsdienstleistungen umfassen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung einer Finanztransaktion zwischen zwei Parteien (z. B. Clearing, Abwicklung und das so genannte Sicherheitenmanagement), die nach Abschluss eines Handelsgeschäfts erbracht werden; beispielsweise werden Finanzinstrumente erst nach den entsprechenden Nachhandelsdienstleistungen dem Konto des Emittenten gutgeschrieben. Effiziente und integrierte Nachhandelsmärkte sind eine Voraussetzung für effiziente und integrierte Finanzmärkte am EU-Binnenmarkt.

Die Kommission hofft auf Hinweise bezüglich wesentlicher Trends und häufig auftretender Probleme, auf die Anbieter für Nachhandelsleistungen und ihre Kunden am EU-Binnenmarkt aufmerksam geworden sind. Besonders interessiert ist die EK an der Frage, in welchem Umfang Hindernisse weiter bestehen oder neu entstehen. Auch die Frage nach den damit verbundenen Risiken und ihrer Eindämmung wird gestellt. Die Umfrage dient der Prüfung möglicher und bereits laufender Maßnahmen, wie z.B. dem Verhaltenskodex für Quellensteuerverfahren und der Prüfung derzeit geltender Rechtsvorschriften für Nachhandelsmärkte.

Die Antworten auf die Konsultation fließen in die Vorarbeiten der EU-Kommission für die Überprüfungen des geltenden EU-Rechtsrahmens ein und werden auch für die Vorbereitung der für Ende Dezember 2017 angekündigten Mitteilung der Kommission über die Nachhandelsmärkte am EU-Binnenmarkt hinzugezogen werden.

Die Einreichfrist endet am 15. November 2017.

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