Am
20. März 2024 hat die EU-Kommission Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen die Arbeitsbedingungen von Praktikantinnen und Praktikanten in der EU, unter anderem in Bezug auf Vergütung, Inklusivität und Qualität der Praktika, verbessert werden sollen. Die Initiative umfasst:
einen
Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikantinnen und Praktikanten und zur Bekämpfung von Scheinpraktika und
einen
Vorschlag zur Überarbeitung der Empfehlung des Rates von 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika, um Fragen der Qualität und der Inklusivität, wie Vergütung und Zugang zum Sozialschutz, Rechnung zu tragen
Laut den jüngsten verfügbaren Daten wurden 2019 EU-weit schätzungsweise 3,1 Millionen Praktika absolviert, davon wurde jedes zweite bezahlt.
Stärkung der Rechte von Praktikantinnen und Praktikanten
Mit dem Richtlinienvorschlag sollen die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, gute Arbeitsbedingungen für Praktikantinnen und Praktikanten durchzusetzen und gegen Scheinpraktika vorzugehen. Der Richtlinienvorschlag umfasst folgende Bestandteile:
den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, um sicherzustellen, dass alle Praktikantinnen und Praktikanten hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, einschließlich der Vergütung, genauso wie regulär Beschäftigte behandelt werden, es sei denn, es liegen objektive Gründe wie unterschiedliche Aufgaben, ein geringeres Maß an Verantwortung, eine geringere Arbeitsintensität oder ein hoher Lern- und Ausbildungsanteil vor
die Verhinderung von Scheinpraktika durch Kontrollen und Inspektionen, wobei die Mitgliedstaaten die Dauer als Anhaltspunkt verwenden und von den Unternehmen Informationen über Zahl, Dauer und Arbeitsbedingungen ihrer Praktika anfordern können
die Möglichkeit für Arbeitnehmervertretungen, im Namen von Praktikantinnen und Praktikanten tätig zu werden, um deren Rechte zu schützen
die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Möglichkeiten für Praktikantinnen und Praktikanten zu schaffen, Missbrauch und schlechte Arbeitsbedingungen anzuzeigen
Fairere und inklusivere Praktika
Der Vorschlag für eine verstärkte Empfehlung des Rates soll für alle Praktikantinnen und Praktikanten unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus gelten, d. h. auch für Praktika, die im Rahmen der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung vorgesehen oder für bestimmte Berufe vorgeschrieben sind. Für die Überarbeitung der Empfehlung des Rates dem Jahr 2014 schlägt die Kommission Folgendes vor:
Empfehlung für eine faire Vergütung von Praktikantinnen und Praktikanten
Gewährleistung des Zugangs von Praktikantinnen und Praktikanten zum Sozialschutz, einschließlich eines angemessenen Versicherungsschutzes gemäß den nationalen Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats
Benennung eines Mentors/einer Mentorin, um Praktikantinnen und Praktikanten gezielte Unterstützung und Beratung zu bieten
Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu Praktika durch gezielte Ansprache von Personen aus benachteiligten Verhältnissen und die Bereitstellung barrierefreier Arbeitsplätze für Praktikantinnen und Praktikanten mit Behinderung
Möglichkeit von Hybrid- und/oder Telearbeit, indem sichergestellt wird, dass Praktikantinnen und Praktikanten die erforderliche Ausrüstung erhalten
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch zusätzliche Berufsberatung und Anreize für Praktikumsanbieter, Praktikantinnen und Praktikanten im Anschluss an das Praktikum eine feste Stelle anzubieten
Diese neuen Elemente sollen die bereits existierende Empfehlung des Rates zu einem
Qualitätsrahmen für Praktika aus dem Jahr 2014, die unter anderem klare Praktikumsausschreibungen, eine schriftliche Vereinbarung über die Bedingungen vor Praktikumsantritt, die Vermeidung übermäßig langer oder wiederholter Praktika, eine angemessene Lernerfahrung als zentralen Bestandteil, Arbeitsschutzaspekte und die Förderung der späteren Anerkennung empfiehlt, ergänzen. Die Kommission hatte
2023 bei der Bewertung der Ratsempfehlung von 2014 festgestellt, dass sie sich zwar positiv auf die Qualität von Praktika in der EU ausgewirkt hat, dass es aber noch Verbesserungsbedarf bei der Anwendung, Überwachung und Durchsetzung der gemeinsamen Qualitätsgrundsätze gibt.
Nächste Schritte
Der
Richtlinienvorschlag der Kommission ist Gegenstand des
Ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens und wird in den kommenden Monaten vom Europäischen Parlament und von den Mitgliedstaaten erörtert. Nach Annahme der Richtlinie durch die gesetzgebenden Organe müssen die Mitgliedstaaten diese voraussichtlich innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.
Der
Vorschlag für eine Überarbeitung der Empfehlung des Rates zu Praktika wird in den kommenden Monaten von den im Rat versammelten Mitgliedstaaten beraten. Sobald die Empfehlung im Rat angenommen wird, unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Empfehlung. Die Mitgliedstaaten berichten ab dann regelmäßig an die Europäische Kommission über nationale Initiativen, Reformen, bewährte Verfahren und Statistiken.