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Aktuelle EU-Konsultationen

Wie kann der Schutz von Gewässern vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen optimiert werden?

Überschüssige Nährstoffe aus landwirtschaftlichen Quellen sind einer der Hauptverursacher von Gewässerverschmutzung in Europa. Nitrate und Phosphate aus Düngemitteln und Gülle können in das Grundwasser gelangen und so das Trinkwasser verunreinigen. Die Nitratrichtlinie, welche am 12. Dezember 1991 vom Rat der EU erlassen wurde, dient dazu, die Wasserqualität vor solchen landwirtschaftlichen Belastungen zu schützen. Allerdings stellt die Verunreinigung des Wassers durch die Landwirtschaft nach wie vor ein Problem in ganz Europa dar.

Aus diesem Anlass hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation ins Leben gerufen, um Erfahrungen mit dieser Nitratrichtlinie einzuholen und ihre Wirksamkeit, Kohärenz und Relevanz zu steigern. Zudem soll ermittelt werden, ob sie noch vor dem Hintergrund der Umwelt- und Klimaambitionen der EU sowie des Ziels einer nachhaltigen und robusten Landwirtschaft geeignet ist.

Die Bewertung steht allen Bürgerinnen und Bürgern sowie sämtlichen Interessenträgern, die von landwirtschaftlichen Nährstoffverlusten betroffen oder an der Umsetzung der Richtlinie beteiligt sind, offen. Hierzu zählen unter anderem Landwirtinnen und Landwirte, Ämter und Behörden oder zivilgesellschaftliche Organisationen. Der auszufüllende Fragebogen ist auch in deutscher Sprache abrufbar. Das eingegangene Feedback wird anschließend zusammengefasst und in der Entwicklungs- und Erarbeitungsphase der Initiative einbezogen. Ihren Vorschlag kündigt die Kommission für das 1. Quartal 2025 an.

Beiträge können bis 8. März 2024 eingereicht werden.


Wie kann man die Vorschriften für die Kennzeichnung von Textilien verbessern?

Textilien verursachen in der EU den fünftgrößten Anteil an Treibhausgasemissionen und üben erheblichen Druck auf den Verbrauch von Primärrohstoffen und Wasser aus. Sie bilden daher einen wichtigen Ansatzpunkt für den Übergang zu einer nachhaltigen und kreisförmigen Wirtschaft im Rahmen des Green Deals. Allerdings wird geschätzt, dass derzeit weniger als 1 % aller Textilien weltweit zu neuen Textilien recycelt werden.

Dies könnte unter anderem mit der Kennzeichnung von Textilerzeugnissen zusammenhängen: Die aktuelle EU-Verordnung beschränkt sich auf die Angabe der Faserzusammensetzung von textilen Produkten, während andere Kennzeichnungen zu Pflege und Größe von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich gehandhabt werden.

Um die Kennzeichnungsvorschriften der EU für Textilien zu überarbeiten und die Anforderungen innerhalb der Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen, möchte die Europäische Kommission daher im 4. Quartal 2024 einen Vorschlag für eine überarbeitete Verordnung vorlegen. Hierfür hat sie nun eine öffentliche Konsultation eingeleitet, die sich damit befassen soll, wie man Verbraucherinnen und Verbrauchern klare Informationen liefern, Recycling- und Upcyclingprozesse verbessern und die Einhaltung von Herstellungsregeln erleichtern kann. 

Die Kommission ermutigt alle Bürgerinnen und Bürger, Behörden sowie relevante Interessenträger aus dem wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und umweltbezogenen Bereich - einschließlich der Sozial- und Abfallwirtschaft -, Beiträge über das Konsultationsportal abzugeben. Eingereichte Rückmeldungen werden anschließend zusammengefasst und in die Entwicklung und Erarbeitung der Initiative einfließen.

Der Fragebogen ist auch in deutscher Sprache abrufbar und in Abschnitte zur derzeitigen Situation, Problemstellungen im Zusammenhang mit der Verordnung und möglichen Lösungen und Auswirkungen unterteilt.

Beiträge können bis 15. April 2024 eingereicht werden.


Wie gut kam die Europäische Kommission ihrer Rolle als Geberin humanitärer Hilfe von 2017-2022 nach?

Die Vorschriften für die Bereitstellung von humanitärer Hilfe sowie zu den entsprechenden Finanzierungsinstrumenten sind in der Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 geregelt. Im Rahmen ihrer humanitären Maßnahmen orientiert sich die EU an vier Grundsätzen, welche im Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe (2007) verankert sind: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit.

Die Europäische Kommission möchte nun ihre humanitäre Hilfe von 2017 bis 2022 bewerten lassen. Zu diesem Zweck hat sie eine öffentliche Konsultation einberufen, welche untersuchen soll, wie gut die Kommission ihrer Rolle als humanitäre Hilfsgeberin gerecht geworden ist und welche Resultate sie in Bezug auf diverse Krisen während des Bewertungszeitraums erzielen konnte.

Die breite Öffentlichkeit ist nun dazu eingeladen, im Rahmen dieser Konsultation eine Rückmeldung abzugeben. Der Fragebogen, der hierfür als Grundlage dient, ist nur in englischer Sprache verfügbar. Die Bewertung kann allerdings auch auf Deutsch verfasst werden. Ihren Vorschlag will die Kommission im 4. Quartal 2024 vorlegen.

Beiträge können bis 15. April 2024 eingereicht werden.