Europawahlen 2024

Europäisches Parlament fordert zusätzlichen Sitz für Österreich

sowie weitere Sitze für 8 weitere Mitgliedstaaten

Am 15. Juni 2023 hat das das Europäische Parlament vorgeschlagen, die Anzahl der Abgeordnetensitze vor der Europawahl im Juni 2024 um 11 auf insgesamt 716 zu erhöhen. Der in Straßburg angenommene Bericht des Europäischen Parlamentes greift die demografischen Veränderungen in der EU seit den Wahlen 2019 auf und fordert folgende Verteilung der zusätzlichen Sitze für
  • Österreich +1 (derzeit 19 Sitze, dann 20 Sitze)

sowie für 

  • Spanien +2 (derzeit 59 Sitze, dann 61 Sitze)
  • Niederlande +2 (derzeit 29 Sitze, dann 31 Sitze)
  • Dänemark +1 (derzeit 14 Sitze, dann 15 Sitze)
  • Finnland +1  (derzeit 14 Sitze, dann 15 Sitze)
  • Slowakei +1  (derzeit 14 Sitze, dann 15 Sitze)
  • Irland +1  (derzeit 13 Sitze, dann 14 Sitze)
  • Slowenien +1  (derzeit 8 Sitze, dann 9 Sitze)
  • Lettland +1  (derzeit 8 Sitze, dann 9 Sitze)


Zum Hintergrund

Die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments wird vor jeder Wahl gemäß den in den Verträgen verankerten Grundsätzen überprüft. Demnach darf es maximal 750 Abgeordnete plus Präsident oder Präsidentin geben. Pro EU-Staat werden dabei nicht weniger als 6 und nicht mehr als 96 Sitze nach dem Grundsatz der "degressiven Proportionalität" und auf der Grundlage der jüngsten Bevölkerungszahlen vergeben.


Die Europaabgeordneten wollen eine Reserve von 28 Sitzen behalten für Europaabgeordnete, die in einem künftigen unionsweiten Wahlkreis gewählt werden. Dafür hatte das Parlament im Mai 2022 eine Reform des EU-Wahlrechts vorgeschlagen, zu dem noch die Zustimmung des Rates fehlt.

Sie warnen davor, dass jede weitere Verzögerung der Arbeiten des Rates an dieser Reform dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zuwiderlaufen würde: die Entscheidung des Rates würde voraussichtlich Auswirkungen auf die Wahl zum Europäischen Parlament haben und auch dessen Zusammensetzung beeinflussen.

Der Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Rates wurde im Europäischen Parlament mit 316 Ja-Stimmen, 169 Nein-Stimmen und 67 Stimmenthaltungen angenommen. Die Entschließung zu diesem Vorschlag wurde mit 312 Ja-Stimmen, 201 Nein-Stimmen und 44 Enthaltungen angenommen. Die Ergebnisse der namentlichen Abstimmung können hier eingesehen werden.


Die nächsten Schritte

Für die neue Sitzverteilung muss der Europäische Rat (EU-Gremium der Staats- und Regierungschefs) einen einstimmigen Beschluss fassen, dem dann das Europäische Parlament zustimmen muss.
Die Abgeordneten betonen die Notwendigkeit eines raschen Vorgehens, um den Mitgliedstaaten die Zeit zu geben, die notwendigen Änderungen im nationalen Wahlrecht vor der Europawahl vom 6. -9. Juni 2024 vorzunehmen. Die EP-Abgeordneten wollen unverzüglich informiert werden, falls der Europäische Rat von ihrem Vorschlag abweichen will.