Kommission empfiehlt neue Maßnahmen zur Bekämpfung von Online-Piraterie

​Sport- und andere Live-Veranstaltungen, wie Konzerte oder Theateraufführungen, prägen nicht nur die europäische kulturelle Vielfalt und fördern die Kreativwirtschaft in Europa, sondern tragen auch dazu bei, Arbeitsplätze zu schaffen und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Die Durchführung von Live-Veranstaltungen erfordert von den Organisatoren oft hohe Investitionen, doch illegales Streaming solcher Veranstaltungen führt zu erheblichen Einkommensverlusten bei Veranstaltern, Sendeunternehmen, Künstlerinnen und Künstlern und schädigen die Wirtschaft.

Am 4. Mai 2023 hat die Europäische Kommission daher eine Empfehlung angenommen, um die Online-Piraterie bei Sport- und anderen Live-Veranstaltungen zu bekämpfen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kreativwirtschaft zu stärken. Grundlage für die Empfehlungen der Europäischen Kommission sind der „Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Förderung von Erholung und Resilienz der EU“ vom 25. November 2020 sowie das „Gesetz über digitale Dienste“ vom 19. Oktober 2022.

Mit dieser Empfehlung werden die EU-Mitgliedstaaten und ihre nationalen Behörden sowie Anbieter von Vermittlungsdiensten etc. aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von illegalem Streaming zu ergreifen. Um wirtschaftliche Schäden durch Online-Piraterie einzuschränken, ist es erforderlich, nicht nur das Bewusstsein in der Bevölkerung zu schärfen, sondern auch das Angebot von Online-Diensten für Endnutzerinnen bzw. Endnutzer leichter zugänglich zu machen. Meldungen über Live-Veranstaltungen müssen zügig bearbeitet werden, sodass Anbieter von Hostingdiensten bei Online-Piraterie rasch reagieren können. Für Organisatoren von Live-Veranstaltungen soll es künftig einfacher werden, entsprechende Sperrvermerke anzubringen, um illegales Streaming zu unterbinden. In der Empfehlung wird auch darauf hingewiesen, dass für eine effektive Bekämpfung von Online-Piraterie eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den dafür zuständigen nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten mit Organisatoren von Live-Veranstaltungen erforderlich ist und der grenzüberschreitende Informations- sowie Erfahrungsaustausch zwischen den Behörden verbessert werden muss.

Um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen in Bezug auf die Bekämpfung von illegalem Streaming bewerten und allenfalls weitere Maßnahmen anregen zu können, ist ein Monitoringsystem einzurichten. Das Verfahren zur Festlegung der Leistungsindikatoren wurde mit 4. Mai 2023 gestartet. Die Ergebnisse sollen noch im Sommer 2023 vorliegen und bis zum 17. November 2025 soll dann die Wirkung der Maßnahmen sowie deren Zusammenwirkung mit anderen gesetzlichen Grundlagen bewertet werden.

Unterstützung für Praktiker

Unterstützt wird die Europäische Kommission durch das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO). Dieses Amt wurde 1994 – damals noch unter einem anderen Namen – in Alicante, Spanien, eingerichtet. Im Jahr 2009 wurde in der Europäischen Kommission eine „Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie“ als Teil der GD Binnenmarkt und Dienstleistungen eingerichtet und diese 2012 vollständig in das EUIPO übergeführt. Die Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums ist ein Netzwerk von Sachverständigen und fachlichen Interessenvertretern des öffentlichen und privaten Sektors. Vertreter des öffentlichen Sektors werden von den Mitgliedstaaten nominiert; Österreich wird durch das Bundesministerium für Finanzen  repräsentiert. Vertreter des privaten Sektors sind europäische und nationale Einrichtungen aus unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen und Unternehmen, u.a. der Kreativwirtschaft, Verbraucherorganisationen, Autorinnen bzw. Autoren und Kunstschaffende. Das EUIPO hat zwar keine Durchsetzungskompetenz, wirkt aber als Plattform von Expertinnen und Experten, die Entscheidungsträgern ihr Wissen und ihre Erfahrungen mit dem Ziel zur Verfügung stellen, das geistige Eigentum in Europa zu schützen und zu fördern.