EU-Kommission schlägt Anpassung der Vorschriften zur Gebäudeenergieeffizienz vor

​Die Europäische Kommission hat am 15. Dezember 2021 vorgeschlagen, die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu überarbeiten.

Er ergänzt die anderen Bestandteile des im Juli 2021 angenommenen Pakets und legt die Vision für die Erreichung eines emissionsfreien Gebäudebestands bis 2050 dar.

Mit der Überarbeitung der Richtlinie soll ein wichtiges Rechtsinstrument zur Verwirklichung der Dekarbonisierungsziele für 2030 und 2050 geschaffen werden. Hintergrund ist, dass auf Gebäude in der EU ca. 40% des gesamten Energieverbrauchs und 36% der energiebezogenen Treibhausgasemissionen entfallen, wobei ca. 80% des Energieverbrauchs in den Haushalten auf Heizung, Kühlung und Warmwasser entfallen.

Was wird angestrebt?

  • Ab 2030 sollen alle neuen Gebäude „emissionsfrei sein, sie dürfen nur wenig Energie verbrauchen, müssen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, dürfen vor Ort keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen emittieren und das „Treibhauspotenzial von Neubauten soll auf der Grundlage ihrer Lebenszyklusemissionen mithilfe eines Nachweises über die Gesamtenergieeffizienz nachvollzogen werden können.
  • Ebenfalls emissionsfrei werden sollen alle neuen öffentlichen Gebäude, hier sollen die neuen Standards bereits ab 2027 greifen.

Vorgeschlagene Umsetzungsmaßnahmen

Umgesetzt werden sollen diese Ziele mithilfe neuer EU-weiter Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz. Angestrebt wird eine Renovierungsquote von 15% des Gebäudebestands, der in den einzelnen Mitgliedstaaten am schlechtesten abschneidet. Diese Gebäude müssen so modernisiert werden, dass Nichtwohngebäude bis 2027 und Wohngebäude bis 2030 statt der Einstufung „G“ mindestens das Niveau „F“ gemäß dem „Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz“ erreichen, dafür müssen bis 2025 alle Ausweise auf einer EU-weit harmonisierten Skala von A bis G basieren. Die nationalen Gebäuderenovierungspläne sollen in die nationalen Energie- und Klimapläne integriert werden. Diese Pläne müssen Fahrpläne für den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in der Wärme- und Kälteversorgung bis spätestens 2040 sowie einen Pfad zur Umwandlung des nationalen Gebäudebestands in emissionsfreie Gebäude bis 2050 enthalten.

Zusätzlich sollen der Zugang zu Informationen erleichtert und die Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher gedrückt werden. Dafür schlägt die Kommission Folgendes vor:
  • Einführung eines „Renovierungspasses. Bietet Eigentümern ein Instrument zur Erleichterung ihrer Planungen und einer schrittweisen Renovierung hin zu einem emissionsfreien Niveau.
  • „Hypothekenportfoliostandards. Sie sollen Kreditgebern Anreize geben, die Gesamtenergieeffizienz ihres Gebäudeportfolios zu verbessern, und potenziellen Kunden, ihre Immobilien energieeffizienter zu gestalten.
  • Die Mitgliedstaaten sollen Renovierungsaspekte in die Vorschriften für öffentliche und private Finanzierungen aufnehmen und geeignete Instrumente, insb. für einkommensschwache Haushalte, einrichten. Für die Installation von Heizkesseln, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sollte es ab 2027 keine finanziellen Anreize geben. Die Mitgliedstaaten sollen die Möglichkeit bekommen, die Nutzung fossiler Brennstoffe in Gebäuden rechtlich zu untersagen.
  • Förderung des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnik sowie der Nutzung intelligenter Technologien und für die Einrichtung digitaler Gebäudedatenbanken;
  • Förderung von Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Wohn- und Geschäftsgebäuden und mehr spezielle Parkplätze für Fahrräder.
Der Vorschlag ist Gegenstand des Ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens und wird als Nächstes im Europäischen Parlament und im Rat beraten.
Die Legislative Beobachungsstelle im Europäischen Parlament informiert über den Stand des EU-Gesetzgebungsverfahrens.© Europäische Union / EP


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