Europäischer Rechnungshof empfiehlt: EU-Strategie für Tourismus sollte erneuert werden

EU-Kommission kündigt „Übergangsweg für Tourismus“ an.

© Europäische Union / ERH
Am 14. Dezember 2021 legte der Europäische Rechnungshof einen Sonderbericht über den Handlungsbedarf für die Erneuerung der Tourismusstrategie der EU vor. Im Zeitraum von Juli 2020 bis September 2021 wurden
- die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Tourismussektor
- die Wirksamkeit von EU-Maßnahmen zugunsten des Tourismussektors
- die (fehlenden) Handlungsperspektiven, insbesondere im Hinblick auf die (veraltete) EU-Tourismusstrategie (Stand 2010) sowie 
- die mangelnde Koordinierung von Maßnahmen 
untersucht.

Die Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofes (ERH) wurden der Europäischen Kommission im November 2021 übermittelt. In ihrer Antwort an den ERH erkennt die Kommission an, dass die Tourismusstrategie der EU erneuert werden muss.

Welche Kompetenzen liegen bei der EU?

Die Maßnahmen der EU umfassen im Wesentlichen
  • die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Entwicklung der Unternehmen des Sektors sowie
  • die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.
Darüber hinaus hat die EU in weiteren für den Tourismus relevanten Bereichen Zuständigkeiten, u.a. Verbraucherschutz, Binnenmarkt, Arbeitnehmerfreizügigkeit und Kohäsionspolitik.

Europäischer Rechnungshof regt koordinierte Vorgangsweise an

Kommission, Mitgliedstaaten, Makroregionen, Regionen und Gemeinden formulieren für den Tourismus eigene Strategien, wobei der ERH in seinem Bericht eine mangelnde Koordinierung der Strategien bzw. das Fehlen einer gemeinsamen Vision kritisiert. Der ERH konstatiert auch, dass eine fehlende Koordinierung insbesondere für Tourismusregionen an den EU-Binnengrenzen zu Problemen führen kann, das habe sich beispielhaft an den Folgen spürbar unterschiedlicher Einreiseregelungen im Zuge der COVID-19-Pandemie gezeigt.

Tourismusstrategien im Überblick

Während die EU-Strategie für Tourismus aus dem Jahr 2010 datiert, hat Österreich im März 2019 (d.h. kurz vor der COVID-19-Krise) den „Plan T – Masterplan für Tourismus" vorgelegt, der in Kooperation des BMLRT mit allen Stakeholdern (Bundesländer, Branchenverbände, Sozialpartner) erarbeitet wurde. Die Umsetzung wird seitdem in regelmäßigen Expertenrunden vorangetrieben. Weiters gibt es im Rahmen der EUSALP-Bestrebungen für eine nachhaltige Neuausrichtung des Tourismus im Alpenraum mithilfe des Gesundheitstourismus als krisenfester Zukunftsperspektive. Das Land Salzburg hat einen Strategieplan Tourismus Salzburg. Im neuen Interreg-Programm 2021-2027 Bayern – Österreich gibt es eine gemeinsame grenzüberschreitende Tourismusstrategie. Diese wurde im Dezember 2021 beschlossen und dient als Grundlage für alle Projekte, die im Spezifischen Ziel „Nachhaltiger Tourismus einen Antrag einreichen wollen, bzw. die Grundlage für Projektgenehmigungen. Die grenzüberschreitende Dimension und Ziele für die Nutzung von EU-Programmen wie Interreg Alpine Space sind im Europapolitischen Vorhabensbericht des Landes Salzburg inkludiert.

EU-Förderchancen für Tourismus

Die Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden im Land Salzburg bietet auf ihren Seiten zahlreiche Informationen zu den Regional- und Strukturförderungen der EU sowie weitere Informationen zu Tourismusförderungen. Darüber hinaus kann der zentrale EU-Förderkompass für Tourismusvorhaben hinzugezogen werden. Er bietet einen umfassenden Überblick über Förderchancen in insgesamt 14 EU-Programmen. Informationen zu EU-Förderchancen für Tourismusvorhaben, werden zudem im EU-Förderleitfaden 2021-2027 thematisch gebündelt und passende EU-Calls auf den Europa-Seiten des Landes dargestellt.

Nächste Schritte

Am 8. Februar 2022 soll der öffentliche Diskurs über die Erneuerung der EU-Strategie für Tourismus aus dem Jahr 2010 im Zuge der EU-weiten Industrietage mit der Vorlage eines „Übergangswegs für den Tourismus“ eingeleitet werden.

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