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Aktuelle EU-Konsultationen

Wie gut haben Wissenstransfer und Beratungstätigkeiten in Land- und Forstwirtschaft (GAP 2014-2020) funktioniert?

Damit land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit aktuellen Entwicklungen Schritt halten können, müssen Bäuerinnen und Bauern sowie Forstwirtinnen und Forstwirte ihren Kenntnisstand über Verwaltung von Betrieben im Hinblick auf Innovation in Land- und Forstwirtschaft und auch im Hinblick auf Umweltbedingungen, Klimaschutz, Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit immer auf dem Laufenden halten. Dafür sieht die Gemeinsame Agrarpolitik der EU 2014-2020 (GAP) die Möglichkeit für Maßnahmen zum Wissenstransfer und für Innovation vor. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Alltagsroutinen im ländlichen Raum auf Zukunftserfordernisse, wie z. B. den Klimaschutz, hin angepasst werden können. Damit sollen neue Wege für die Organisation von Arbeitsprozessen aufgezeigt, die Zusammenarbeit verschiedener Akteure ausgebaut und Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit in Land –und Forstwirtschaft gesteigert werden.

Da die EU-Förderperiode 2014-2020 mit 31. Dezember 2020 endet, ist die Europäische Kommission nun daran interessiert, den Erfolg dieser Maßnahmen zu bewerten. Bewertet werden soll, in welchem Ausmaß das GAP-Ziel zur „Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten“ tatsächlich erreicht werden konnte. Waren die entsprechenden Maßnahmen wirksam? Wurden effiziente und kohärente Informationen vermittelt? Wie relevant waren die Maßnahmen? Wie hoch würden Sie den Nutzen einschätzen?

Die einlangenden Beiträge und Anregungen will die EU-Kommission bei der Bewertung der GAP-Maßnahme 2014-2020 zu Rate ziehen.

Beiträge können bis 2. Februar 2021 eingereicht werden.


EU-Kommission bittet um Feedback für die Überarbeitung der EU-Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen

Die derzeit geltenden Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen wurden von der Kommission 2014 im Rahmen der Modernisierung der Beihilfevorschriften angenommen. Mit der nun lancierten EU-weiten Umfrage holt die Kommission Rückmeldungen und Anregungen von Ämtern und Behörden, aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft sowie von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern dazu ein, welche Anpassungen für die Leitlinien vor dem Hintergrund der industriepolitischen Strategie, des digitalen Wandels und des europäischen Grünen Deals erstrebenswert sind. Die Überarbeitung der geltenden Leitlinien soll dazu beitragen, die EU-Vorschriften auch in diesem Bereich auf das gemeinsame Ziel, die EU bis 2050 zur ersten klimaneutralen, kreislauforientierten und emissionsfreien Wirtschaft der Welt zu machen, auszurichten.

Beiträge können bis 7. Jänner 2021 eingereicht werden.



Energie und Klimaschutz rücken 2021 in den Fokus: EU-Kommission holt Rückmeldungen zu Handlungsoptionen ein

Derzeit sind insgesamt sechs EU-Konsultationen am Laufen, mit denen die Europäische Kommission die Öffentlichkeit zum Erneuerungsbedarf der EU-Richtlinien im Bereich Klima und Energie befragt, damit die im Klimazielplan der EU für 2030 angestrebten Zielvorgaben in den EU-Richtlinien künftig berücksichtigt werden können.

Einreichfrist 5. Februar 2021

© EU / Europäische Kommmission

Die Kommission hofft auf Rückmeldungen von Ämtern und Behörden, aus Land- und Forstwirtschaft, von Unternehmen und ihren Verbänden, aus Wissenschaft und Gesellschaft sowie von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern.

Einlangende Beiträge will die Europäische Kommission bei ihren Vorschlägen für eine Aktualisierung und Anpassung der geltenden EU-Richtlinien im Bereich Klima und Energie zu Rate ziehen.

Die Novellierungsvorschläge will die Kommission im Frühsommer 2021 im Zuge einer Überprüfung der EU-Vorschriften vorbereiten. Die überarbeiteten Vorschriften sollen dazu beitragen, den Treibhausgasausstoß in der EU bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Dazu sollte der Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 bei 38–40 % liegen und der Energieeffizienzgewinn im Endverbrauch 36–39 % sowie im Primärverbrauch 39–41 % betragen.

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