Unionsbürgerschaft und Demokratie: Österreich erzielt Spitzenwerte

94 % der Österreicherinnen und Österreicher fühlen sich als Bürger der Europäischen Union

Demokratie und Unionsbürgerschaft vor den Auswirkungen von Desinformation schützen: Kommission startet EU-weite Umfrage.
Beiträge können bis 1. Oktober 2020 eingereicht werden.

Am 9. Juli 2020 hat die EU-Statistikagentur Eurostat ihr jährliches Eurobarometer zur Unionsbürgerschaft vorgelegt. Daraus geht hervor, dass heuer 94 % der Österreicherinnen und Österreicher mit dem Begriff „Unionsbürger“ vertraut sind. EU-weit sind es 91 % der Befragten. Das ist der bislang höchste EU-Wert seit 2007.

Vier von fünf  Befragten (Österreich: 84 %, EU: 81%) sind sich ihrer Rechte als Unionsbürgerin  bzw. Unionsbürger bewusst. Dazu gehört z. B., dass man ein Recht darauf hat, in einem anderen EU-Mitgliedstaat genauso behandelt zu werden wie ein dortiger Staatsangehöriger und dass man europaweit an Bürgerinitiativen mitwirken kann.

Mit 90 % an korrekten Antworten bewiesen die hierzulande Befragten EU-weit das beste Wissen darüber, wie man die Unionsbürgerschaft erhält (EU: 83 %).


Demokratie und Unionsbürgerschaft vor den Auswirkungen von Desinformation schützen: Kommission startet EU-weite Umfrage

Die Förderung der Unionsbürgerschaft und der Teilhabe am demokratischen Leben ist seit langem eine der obersten Prioritäten der Kommission. Um Unionsbürgerschaft und Demokratie zu schützen, bedarf es nach Einschätzung der Kommission in der aktuellen Corona-Krise jedoch besonderer Wachsamkeit.

Im Rahmen der Vorbereitungen für den anstehenden Fortschrittsbericht über die Unionsbürgerschaft 2020 (Berichtszeitraum 2017-2020) hat die Europäische Kommission daher eine EU-weite Umfrage zum Thema Unionsbürgerschaft gestartet. In dem Bericht für 2020 sollen eine Bestandsaufnahme der seit 2017 erzielten Fortschritte vorgenommen und Vorschläge für neue Prioritäten und künftige Maßnahmen zur Stärkung und Förderung der mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte gemacht werden.

Die Beantwortung des Fragebogens, der sich an alle Staatsangehörigen der 27 EU-Mitgliedstaaten (d.h. an Einzelpersonen) wendet, dauert ca. 20 Minuten. Nichtregierungsorganisationen, Behörden und Ämter sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft können ihre Stellungnahmen per E-Mail an JUST-EUCITIZENSHIP-CONSULTATION@ec.europa.eu einreichen.

Rückmeldungen können bis 1. Oktober 2020 eingereicht werden.

© EU/ Europäische Kommmission

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