COVID-19: EU-Sonderunterstützung für landwirtschaftliche Betriebe beschlossen

Rat und Europäisches Parlament sprechen sich für GAP-Übergangsregeln 2021-2022 aus

Am 24. Juni 2020 haben das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung über die Sonderunterstützung aus dem ELER für landwirtschaftliche Betriebe angenommen. Die Sonderförderung wird Bäuerinnen und Bauern gewährt, die von den Folgen der COVID-19-Pandemie betroffen sind. Es gilt eine Zahlungsobergrenze von 7.000 EUR für einzelne Landwirte sowie eine Maßnahmenobergrenze von 2 % des nationalen ELER-Finanzrahmens. Auszahlungen sind bis 30. Juni 2021 möglich. Die Verordnung ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft getreten.

© Europäische Union

Rat und Europäisches Parlament sprechen sich für GAP-Übergangsregeln 2021-2022 aus

Für die EU-Agrarförderungen 2021-2027 haben die Verhandlungen über Programmtext und Übergangsregeln für 2021-2022 erste konkrete Ergebnisse erbracht.
Am 30. Juni 2020 haben sich die beiden Ko-Gesetzgeber Rat und Europäisches Parlament erstmals auf eine vorläufige politische Einigung („common understanding“) verständigt. Einig ist man sich u. a. darin, dass es eine zweijährige Übergangsperiode (2021-2022) geben soll, mit der der Übergang von der EU-Förderperiode 2014-2020 zur neuen EU-Förderperiode 2021-2027 nahtlos vollzogen werden soll.
Das weitere Voranschreiten der Verhandlungen über die GAP-Übergangsregeln ist abhängig von einer Einigung über Mittelhöhe und Modalitäten der nächsten EU-Förderperiode. 

Impressum - Europa Spezial abonnieren- Europa-Seiten des Landes