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Aktuelle EU-Konsultationen

EU-Wettbewerbsrecht unter der Lupe

Grundsätzlich verbietet die Europäische Union wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen, es sei denn, sie ermöglichen (im Einklang mit EU-Recht) Effizienzgewinne. Von solchen Effizienzgewinnen ist die Rede, wenn sie zur Verbesserung der Erzeugung oder Verteilung von Waren oder Dienstleistungen oder aber zum technischen oder wirtschaftlichen Fortschritt beitragen. Zu den beiden sogenannten „Horizontal-GVOs" (Gruppenfreistellungsverordnung für Vereinbarungen für Forschung und Entwicklung und die Gruppenfreistellungsverordnung für Spezialisierungsvereinbarungen) und den „Horizontal-Leitlinien“ werden nun die Öffentlichkeit und Interessenträger von der Europäischen Kommission um Stellungnahmen gebeten. Zur Bewertung sind unter anderem folgende Fragen von Relevanz: Wurden die Ziele der GVOs und der Leitlinien erreicht? Standen die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen? Entsprechen die Ziele noch dem aktuellen Bedarf oder den aktuellen Problemen? Werden andere Maßnahmen ergänzt oder gibt es Widersprüche? Haben die Maßnahmen der EU einen eindeutigen Mehrwert erbracht?

Der Fragebogen steht auf Deutsch zur Verfügung.
Beiträge können bis 12. Februar 2020 eingereicht werden.
© Europäische Union / EK


Was kommt in Europa auf den Tisch?

Seit 1992 entwickelt sich die Politik zu geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel ständig weiter. Mittlerweile bestehen EU-weit 3000 Namen bestimmter Erzeugnisse, darunter Lebensmittel, Agrarerzeugnisse, Weine, Spirituosen und aromatisierte Weinerzeugnisse, welche durch unterschiedliche EU-Qualitätsregelungen geschützt sind. Diese umfassen geografische Angaben (g. A.), geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U.), geschützte geografische Angaben (g. g. A.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g. t. S.). Aufgrund dieser Vielzahl ist die Kommission interessiert, wie weit das Wissen über die EU-Qualitätsregelungen verbreitet ist und welches Meinungsbild in der breiten Öffentlichkeit dazu vorherrscht.
Qualität und Vielfalt der Landwirtschaft, der Fischerei und der Aquakultur finden sich in ihren Erzeugnissen wieder und diese sind eine der größten Stärken der Europäischen Union. Die Qualitätsregelungen bieten einerseits den Erzeugern einen angemessenen Produktionsrahmen, auf der anderen Seite können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auf hochwertige Produkte verlassen.
Die Umfrage dient der Bewertung der allgemeinen Funktionsweise der EU-Qualitätsregelungen und befasst sich schwerpunktmäßig mit eingetragenen Namen für Erzeugnisse aus Mitgliedstaaten und Drittländern, die auf dem EU-Binnenmarkt verkauft werden.

Der Fragebogen steht auf Deutsch zur Verfügung.
Beiträge können bis 27. Jänner 2020 eingereicht werden.

© Europäische Union / EK

Wie wird mit Drogen umgegangen?

Laut dem Europäischen Drogenbericht 2019 haben schätzungsweise 96 Mio. Erwachsene in der Europäischen Union mindestens einmal illegale Drogen ausprobiert. Der Drogenkonsum ist ein komplexes gesellschaftliches und gesundheitliches Problem, das Millionen Menschen weltweit betrifft. Alleine im Jahr 2017 gab es in der EU 8238 Todesfälle aufgrund einer Überdosis. Die Europäische Union nimmt sich anhand mehrerer aufeinanderfolgender EU-Drogenstrategien und den damit verbundenen Aktionsplänen dieses Themas an.
Die EU-Drogenstrategie 2013-2020 nähert sich dem Ende des Zyklus und daher ist die Kommission besonders an Rückmeldungen aller Betroffenen interessiert. Als Hauptziele der EU-Drogenstrategie 2013-2020 sind die Reduzierung der Drogennachfrage, der Drogenabhängigkeit und der gesundheitlichen und sozialen Risiken, die Zerschlagung der illegalen Drogenmärkte, Zusammenarbeit zwischen EU und Drittländern und der Beitrag zu einem besseren Verständnis aller Aspekte des Drogenphänomens zu nennen.
Die Konsultation untersucht die Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz und Kohärenz der Maßnahmen sowie den EU-Mehrwert. Die Endergebnisse der Bewertung dienen der künftigen Beschlussfassung im Bereich der Drogenpolitik.
Der Fragebogen steht auf Deutsch zur Verfügung.
Beiträge können bis 4. Februar 2020 eingereicht werden.

© Europäische Union / EK

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