Ausschuss der Regionen: Franz Schausberger spricht sich für Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien aus

Am 14. November 2019 stand im Ausschuss der Regionen in Brüssel das Thema Erweiterung im Zentrum der Debatte der AdR-Fachkommission für Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen (FK CIVEX). Salzburgs ehemaliger Landeshauptmann Franz Schausberger war nach Brüssel angereist, um das Land im Ausschuss der Regionen zu vertreten.

Er begrüßte den positiven Tenor des Entwurfs für eine AdR-Stellungnahme zum „Erweiterungspaket 2019“. Damit positioniere sich das EU-Gremium der Regionen, Städte und Gemeinden für die EU-Debatte um die geplanten Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien. Schausberger mahnte, dass momentan eine große Enttäuschung herrsche, weil der Rat der Empfehlung der Europäischen Kommission, Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien aufzunehmen, nicht gefolgt ist.

Salzburgs AdR-Mitglied Franz Schausberger und EU-Kommissar Johannes Hahn sprechen sich für eine rasche Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien aus.14:11.2019 Brüssel© Land Salzburg/VBB Brüssel
Salzburgs ehemaliger Landeshauptmann Franz Schausberger, der EU-Kommissar Johannes Hahn in den vergangenen Jahren mit seiner Expertise für Erweiterungsfragen beraten hat, mahnte, dass die EU gegenüber diesen Ländern „glaubwürdig​“ sein müsse. Schausberger wies darauf hin, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nicht um den eigentlichen Beitritt gehe, sondern vielmehr um die Aufnahme von Verhandlungen über einen möglichen Beitritt, die sich erfahrungsgemäß über längere Zeiträume erstrecken.

Die Beitrittsperspektive zur EU sei dabei ein wichtiger Beitrag für die Stabilität in der Region. Schausberger wies im AdR auch auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Thema Rechtsstaatlichkeit hin. So habe es in der bosnisch-herzegowinischen Stadt Mostar seit über einem Jahrzehnt aufgrund einer diskriminierenden Wahlregelung keine Kommunalwahlen mehr gegeben. Hier zeige sich jedoch deutlich der Wert der Kopenhagen-Kriterien, die für die Anbahnung von Beitrittsverhandlungen erfüllt werden müssen. Nachdem nun ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ergangen sei, müsse der Staat Bosnien-Herzegowina die einschlägigen Regelungen innerhalb von sechs Monaten ändern. Das böte die Perspektive, dass es nach 12 Jahren dort hoffentlich wieder zu lokalen Wahlen kommen wird. Die EU könne hier einen konkreten positiven Einfluss ausüben, sodass die Menschen in Mostar künftig wieder wählen gehen können. Das sei auch ein Zeichen dafür, dass diese Institutionen grundsätzlich funktionieren.

Weitere Themen der Debatte betrafen die östliche Partnerschaft der EU und den Beitrag, den Regionen und Städte zur Entwicklung in Afrika leisten können.

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